Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
118.1999
Seite: 165
(PDF, 32 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0167
„Kronenwirth Ludwig Burger von Kippenheim, dessen Signalement unten
folgt, steht dahier wegen Theilnahme am Hochverrathe in Untersuchung,
wurde aber gegen Stellung einer Kaution von 3000 fl. aus dem Verhafte entlassen
. Es soll ihm nunmehr das hofgerichtliche Unheil vom 20. d. M., Nr.
6656-58, 1. Senats, eröffnet werden.

Da derselbe sich flüchtig gemacht, so werden sämmtliche Behörden ersucht
, auf ihn zu fahnden, und ihn auf Betreten anher einliefern zu lassen.
Zugleich wird dessen Vermögen mit Beschlag belegt, und den Schuldnern desselben
eröffnet, bei Vermeidung doppelter Zahlung an Niemanden bis auf weitere
diesseitige Verfügung Etwas auszuzahlen.

Signalement des Ludwig Burger.
Alter, 37 Jahre. Größe, 5'5". Statur, untersetzt. Gesichtsform, oval. Gesichtsfarbe
, gesund. Haare, braun. Stirne, hoch. Augen, grau. Nase, spitz. Mund,
klein. Zähne, gut. Kinn, rund. Bart, schwach. Besondere Kennzeichen, keine.

Euenheim, den 1. Dezember 1849. Großh. bad. Bezirksamt. Himmelspach.

Beilage zur Nr. 288 der Karlsruher Zeitung, Mittwoch, 5. Dezember
1949. "4o

6. Harte Strafen Leidenszeit im Gefängnis

Ob vom Hofgericht in Freiburg oder in Bruchsal verurteilt, ob zwei Jahre oder fünfzehn
Jahre Gefängnis und Zuchthaus - die Strafen warfen die Betroffenen aus der
Bahn und veränderten ihr bisheriges Leben. Wer sich nicht der Verhaftung durch
Flucht entzog und die Heimat verließ, verbrachte die nächsten Monate und Jahre hinter
Mauern, zum Teil unter unbeschreiblichen Verhältnissen durch die Überfüllung
der Gefängnisse.

„Still und dunkel ist es wie im Grabe,

Einsam und verlassen steh ich hier,

Was ich einst so heiß umschlungen habe,

Hatt das Schicksal izt getrennt von mir. "41
Die düstere und unfreundliche Atmosphäre animierte die im Gefängnis oder im
Zuchthaus von Freiburg Inhaftierten, in der Lyrik Trost zu suchen. Der Freiburger
Gassenschmidt, von dem obige Reime stammen, war nicht der einzige, der sich dichterisch
betätigte. Auch Ludwig Burger schrieb seitenlange Gedichte und Balladen in
das Tagebuch, um sein Leid zu vergessen. Er erlitt „ungewohnte körperliche Leiden
und Entbehrungen" und war „aufs Empfindlichste an seiner Ehre gestraft" worden.
Ein Rebell habe er nie sein wollen, er sei durch die damaligen Zeitverhältnisse und
die allgemeine Aufgereiztheit dazu getrieben worden, versicherte er später.42 Nach
der Teilnahme am zweiten Aufgebot saß Burger zunächst fünf Wochen im Amtsgefängnis
von Ettenheim, bevor er gegen Kaution von 3.000 Gulden - eine sehr hohe
Summe - wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. „Die Behandlung in dem Amtsgefängnis
war ganz schlecht, besonders war der dortige Amtsdiener Seith sehr grob, so
wie der Herr Untersuchungsrichter Himmelspach, der meiner Frau, als sie mich einmal
besuchen wollte, die größten Grobheiten machte."43 Sechs Wochen konnte er

165


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1999/0167