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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
119.2000
Seite: 103
(PDF, 35 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0105
Die protestantische Kirchengemeinde Sulzburg
im Spiegel eines Visitationsberichts aus dem Jahre 1800

Von

Reinhard Mielitz

Die Kirchenvisitation ist so alt wie die christliche Gemeinde. Bei den ersten Gemeinden
wurde die Visitation von der Urgemeinde in Jerusalem wahrgenommen.

Auch die Reisen des Paulus waren z.T. Visitationen, Besuche einer befreundeten
Autorität, aber auch Prüfungen und Kontrollen, die das Gemeindeleben fördern, stärken
und - wenn nötig - befrieden sollten. „Visitationen sind eine eigentümliche
Zwischenform zwischen brüderlichem Besuchsdienst und kirchenleitender Aufsicht
über das Leben in den Einzelgemeinden," heißt es in einem großen Kirchenlexikon.1

Aus reformatorischem Geist wurden die Visitationen in den protestantischen Ländern
zu einer kollegialen Aufsicht, die den Schwerpunkt auf Erziehung und Belehrung
der Gemeindeglieder legte. Luthers Katechismen sind aus Visitationserfahrungen
entstanden. Und im 18, Jahrhundert forderte der Superintendent von Dresden,
daß im Rahmen der Visitationen mit allen erwachsenen Gemeindemitgliedern ein
Katechismusexamen abgehalten werden solle.

Seit der Reformation führte in den evangelischen deutschen Ländern und Herrschaften
der jeweilige Landesfürst auch das Kirchenregiment als summus episcopus,
als „oberster Bischof4.

In dieser Eigenschaft erließ er auch die Visitationsordnungen und benannte die
Visitationskommissionen, die der jeweilige Dekan (bzw. Superintendent) leitete.

Am 9. März 1796 erließ Carl Friedrich, damals noch Markgraf zu Baden und
Hochberg, ab 1806 Großherzog, eine Instruktion, wie bei den Kirchenvisitationen zu
verfahren sei, und fügte eine Liste von 119 exakten Visitationsfragen bei (s. Abb. 1),

Der Fragenkatalog macht deutlich, welch große Bedeutung der Pfarrer und die
Kirchengemeinde für das Leben der politischen Gemeinde zu der Zeit hatten. So
richten sich die ersten 29 Fragen allein und direkt an den Pfarrer. Sie fragen nach
seiner Arbeit und dem religiösen und sittlichen Leben seiner Gemeinde. Hier einige
Beispiele. Frage 12 fragt „Ob, a) keine mutwillige Verächter des Gottesdienstes und
Abendmahls in der Gemeinde vorhanden, und im Bejahungsfall b) wer diese seien,
auch c) welche Besserungsmittel schon angewendet worden?" Oder Frage 13 „Ob
in der Gemeinde a) außer den gewöhnlichen Haus» und Erbauungsschriften auch andere
pflegen gelesen zu werden, b) was dieses fürnehmlich für Bücher oder Zeitblätter
seien, und c) ob er darunter solche, die religions-, sitten- oder staatsverderblichen
Inhalts sind, bemerke?"

Großen Raum nehmen die Fragen zum Schulwesen ein, die z.T. an den Schulmeister
gerichtet werden. Dann kommen Fragen an den Ortsvorgesetzten (den

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