http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2000/0183
Abb. 6
Reinhold Birmele,
undatiertes Photo
(Privatbesitz)
seine Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht habe - dafür
nannte sie Zeugen -, daß sein Vater der SPD nahegestanden und seine Mutter den
Bibelforschern angehört habe und daß es insofern naheliege anzunehmen, die Gestapo
habe die „Verulkung" genutzt, um „den Verurteilten unschädlich zu machen".
Deshalb forderte sie eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Öffentliche Anwalt
lehnte dies ab, weil nicht nachzuweisen sei, daß Birmele „als Gegner des Nationalsozialismus
erkannt" worden sei. Er legte am 2. September 1957 die Vertretung Frau
Birmeles nieder.
Am 24. Oktober 1966 unternahm der in Kollnau wohnende CDU-Bundestagsabgeordnete
Albert Burger durch ein Schreiben an den Bundesfinanzminister einen
neuen Vorstoß. Dieser ließ am 29. November 1966 mitteilen, für den KZ-Aufenthalt
und Tod Birmeles gebe es rechtlich keine Wiedergutmachungsmöglichkeit, wohl
aber seien die entstandenen materiellen Schäden zu ersetzen. Die Frist für die Anmeldung
der Schadenersatzansprüche sei zwar schon 1959 verjährt - merkwürdig,
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