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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 27
(PDF, 59 MB)
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Unabhängig von der Frage nach den möglichen Verfasser- und Bearbeiterpersönlichkeiten
gibt das 'Magdalenen-Buch' interessanterweise auch mehrfach Berührungspunkte
zwischen Magdalenas Vita und der Familiengeschichte der Kippenhei-
mer zu erkennen. So ist beispielsweise der Freiburger Handschrift eine Episode zu
entnehmen, wonach der Beichtvater von Magdalenas Mutter diese dazu veranlassen
will, ihr Kind wieder vom Klarissenkloster zurückzufordern, worauf die Angelegenheit
vor den Freiburger Stadtrat kommt.122 Magdalena wird daraufhin von Amts
wegen verhört, wobei auch der Freiburger Bürgermeister Albrecht von Kippenheim
anwesend ist. Der Rechtsfall wird im 'Magdalenen-Buch' mit einer Offenbarung des
Kindes gelöst, was den endgültigen Verbleib der Visionärin im Kloster sichert. Zwar
dürfte die Teilnahme Albrechts von Kippenheim bei der Befragung Magdalenas
letztlich durch das von ihm bekleidete städtische Amt bedingt gewesen sein; dennoch
wird man sich vor Augen halten müssen, dass auch das für das Jahr 1429
dokumentierte plötzliche Verschwinden Magdalenas mit einer nicht näher bekannten
Kippenheimerin in Zusammenhang gebracht wurde. Über die im Anschluss an
die vermeintliche Entrückung der Visionärin erfolgte Suchaktion der Mitschwestern
heißt es nämlich in der Mainzer Handschrift:

Und sie Hessen sie suchen auch usswendick dess closters; wan sie eynen ackwan
hatten of eyn edel frauwe von Kyppenheym yn der stat von Fryburck, wie daz die
selbe frauwe yr sult geholffen han yn eyn ander closter, da eyn strenger leben yn were
dan da. Iss fant sich aber, daz die selbe frauwe nyt darumb enwist, noch nyeman uf
ertrich nyt. Darumb die junffrauwen dess closters gar sere bedrubt worden und nyt
wisten, wie sie sich yn solichen Sachen halden sulden, noch nyeman yne auch darczu
geraden kunt, wan daz eyn verborgen sach waz allen menschen.123

Abb. 4 Wappen der Familie von Kippenheim
(aus: J. Kindler v. Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch Bd. 2. 1899, S. 286)

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