Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 73
(PDF, 59 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0073
sein Siegel u. a. auf einem Legat, das Glarean zugunsten des Spitals in Glarus am
6. August 1560 in Freiburg ausstellte. Unterzeichnet ist das Legat mit Lammann von
Glarus. Offenbar sind Glareans Siegel und das Wappen des Jakob Loriti identisch.

Abb. 4 Wappen des Jakob Loriti, das
wie das mit dem Wappen auf dem Siegel
Glareans identisch zu sein scheint (aus:
J. Kindler v. Knobloch, Oberbadisches
Geschlechterbuch, Bd. 2, 1899, S. 534)

Ende 1558 bis Anfang 1559 wurde unter Papst Paul IV. ein Verzeichnis der verbotenen
Bücher erstellt. Zu den zahlreichen humanistischen Autoren, deren Schriften
indiziert worden waren, gehörten auch Erasmus von Rotterdam, Ulrich Zasius
und Glarean. Das Verzeichnis erwies sich jedoch insofern als untauglich, als es auch
eine Menge objektiv einwandfreier Schriften, sogar von Kirchenvätern, enthielt.
Eine Neufassung war daher unumgänglich. Für Glarean kam es nun darauf an, in der
überarbeiteten Fassung nicht mehr aufgeführt zu sein. Zu seiner Rehabilitierung vermochte
er eine Reihe bedeutender kirchlicher Persönlichkeiten wie den Kardinal
Alessandrino, der später als Pius V. den päpstlichen Thron bestieg, den Kardinal Giovanni
Antonio Serbellone oder Carlo Borromeo heranzuziehen. Vor allem der für die
katholische Schweiz zuständige Nuntius J. Antonius Volpe gab sich große Mühe, zumal
die katholischen Orte und vor allem Aegidius Tschudi sowohl auf ihn wie auch
in Rom erheblichen Druck ausübten.42 Endlich gelang es, Glarean zu rehabilitieren.
Ein persönliches Breve des Papstes Pius IV. sollte Glarean über das ihm angetane
Unrecht trösten.43

Auf die im Rahmen des Konzils von Trient stattfindende Debatte über die Neufassung
des Index hatte offenbar auch Kaiser Ferdinand I. Einfluß genommen. Erz-
bischof Brus von Prag teilte ihm am 3. Februar 1563 mit, dass die Humanisten Zasius
und Glarean im neuen Index nicht mehr aufgeführt seien. Allerdings sei die
Kommission über Erasmus von Rotterdam uneinig gewesen, und so sei dessen Name
nicht vom Index gestrichen worden.44 Die Benachrichtigung des Kaisers über das
Ergebnis der Kommissionsdebatten lässt erkennen, dass sich Ferdinand I. wohl für
Glarean eingesetzt hatte. Hierin dürfte sich auch der besondere Schutz, den Glarean
als familiaris Karls V. genossen hatte, ausgedrückt haben.

73


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0073