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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 86
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2001/0086
Aufhebung der Spitalkapelle? (1838/39)

Im Jahre 1838 wird in den Akten wieder von Klagen des Amtsarztes über die fehlerhafte
Einrichtung des Spitals berichtet. Bei einer Amtsvisitation stellte man fest,
das Spital stehe in einer Sackgasse und sei „besonders für eine Krankenanstalt, als
von allen Seiten ganz nahe von Häusern und Dunghäufen umgeben, sehr unzweckmäßig
gelegen, (...) Einen größeren Theil des Hauses nimmt eine nicht gut unterhaltene
Capelle ein und ein anderer Theil desselben ist zum Lehrzimmer für die Industrieschule
bestimmt. Der Commissarius glaubt, daß in der Einrichtung dieser
Anstalt mögliche Abänderungen getroffen werden können." Am 3. Januar 1839 entsprachen
Stiftungsvorstand, Vertreter des Gemeinderats und Spitalrechner der Auflage
des Visitators und berieten mit Oberamtmann Rieder vom Bezirksamt Euenheim
„wegen besserer Einrichtung beziehungsweise notwendiger Verwendung des
s. g. Spitalgebäudes". Dabei wurde übereinstimmend anerkannt, dass die Lage des
Gebäudes ungesund und für ein Krankenhaus ungeeignet sei. Andererseits war man
sich auch einig darüber, „daß die fehlerhafte innere Einrichtung nur mit großem Kostenaufwand
und dennoch nicht dem Zweck vollkommen entsprechend abgeändert
und verbessert werden könnte". Zur Lösung des Problems wurde die Veräußerung
des Spitalgebäudes und der Erwerb eines geeigneteren und nur als Krankenhaus zu
benutzenden Gebäudes vorgeschlagen. Für ein Armenhaus war ohnehin derzeit kein
Bedarf. Wohnungslose Ortsarme sollten bei Privaten untergebracht werden. Voraussetzung
für einen Verkauf war allerdings, „daß die geistliche Behörde wegen der Kapelle
, die den größten Theil des Spitalgebäudes einnimmt, keine Anstände erheben
wird". An Argumenten für einen Verzicht auf die Kapelle fehlte es nicht: Sie war
feucht und in schlechtem Zustand. Eine Herstellung würde teuer kommen. Dabei
reichten die Einkünfte des Fonds kaum für die übrigen dringlichen Aufgaben aus.
Zu berücksichtigen war auch, dass in der Kapelle schon seit langem nur einmal im
Jahr Gottesdienst gehalten wurde; der aber könnte in Zukunft in der prächtigen und
geräumigen Stadtkirche „mit mehr Würde und Andacht" gefeiert werden. Während
der Verkauf des weitläufigen Gebäudes finanziellen Vorteil versprach, würde der Erhalt
des Bauwerks den Spitalfonds nur viel Geld kosten und durch das Fortbestehen
desselben der leidenden Menschheit doch nicht geholfen.

Stadtpfarrer Baumann, dem das Ergebnis der Beratungen beim Bezirksamt mit der
Bitte um Beantragung der Zustimmung des Erzbischöflichen Ordinariats in Freiburg
zur Execration (Entweihung) der Kapelle zugeleitet wurde, legte das Protokoll
zunächst noch einmal dem gesamten Gemeinderat mit der Bitte um Stellungnahme
vor. Bei seiner Sitzung am 12. Januar 1839 zeigte sich der Gemeinderat verwundert
über die in dem Protokoll des Bezirksamts ausgesprochene Behauptung, dass alle
bei dem Gespräch anwesenden Mitglieder des Gemeinderats dem Verkauf der Spitalkapelle
zugestimmt hätten. Das könne nur ein Missverständnis sein, meinte man,
denn die Gemeinderäte Werber, Osner, Jäger und Joseph Kollefrath hätten „ausdrücklich
gegen die Entfernung dieser Kapelle gestimmt (!), und die übrigen Gemeinderaths
Glieder, weil sie hiezu nicht mehr aufgefordert wurden, ihre Stimme gar
nicht abgegeben". Übereinstimmend sprachen sich die Gemeinderäte nunmehr gegen
die Veräußerung der Kapelle aus, und zwar weil sie glaubten, dass der Verkauf
nicht nur gegen den Willen des Stifters sondern auch gegen den Wunsch einer Mehr-

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