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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 110
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von Olfenburg und badische Oberamtmann in Mahlberg, Johann Reinhard von
Schauenburg, an den sich Franz von Schauenburg wohl sofort gewandt hatte, nicht
an eine gewaltsame „Depossessionierung" , da er aus verschiedenen Indizien auf
Österreichs aktuelle Geldnöte schließen kann, jedoch hält auch er eine Konsultation
von Gelehrten und vertrauten Leuten für notwendig; er selbst kann (oder will) allerdings
vorerst nicht tätig werden.48 Rudolf Heinrich von Schauenburg hingegen wendet
sich als Bevollmächtigter seiner Verwandten mit einer Supplikation an Erzherzog
Ferdinand Karl und bittet in seinen „weiß Gott höchsten Nötten und abgehenden
Lebens mitlen" um die Ablösung des Pfandschillings oder, wenn dies dem
Erzherzog nicht genehm sei, wenigstens um die Erlaubnis, die Herrschaften verkaufen
oder versetzen zu dürfen; er wolle sich dann selbst um einen „khauffmann" umsehen
.49

Inzwischen aber geht der Streit weiter: Obwohl die vorderösterreichische Regierung
1665 dem Baron Rudolf Heinrich von Schauenburg verbietet, die Huldigung
der Untertanen von Staufen und Kirchhofen entgegenzunehmen,50 legen diese wenig
später den Eid ab.51 Offensichtlich konnte die Herrschaft den Schauenburgern
auf rechtlichem Wege nicht entzogen werden, jedoch drohte ihnen bald Gefahr auf
anderer Ebene.

Schulden und Verlust der Herrschaft

Bei dem Versuch, die Herrschaften Staufen und Kirchhofen wieder für Österreich
zurückzugewinnen, hatte die Verzinsung der Schulden, die von Anfang an auf der
Pfandschaft lasteten, als Hauptargument gedient. Sie waren jedoch nicht die einzigen
Belastungen, die in den Jahren seit dem Übergang der Herrschaften an die
Schauenburger auf ihnen lagen: Unter den langwierigen Kriegszeiten hatten nicht
nur die Untertanen, sondern auch die Obrigkeit gelitten. Außer den Steuern und Erträgen
waren vielfach auch die Besoldungen für kaiserliche und andere Dienste ausgeblieben
.52 Vor allem aber stellten die Forderungen der Familienmitglieder, die aus
dem Legat Hannibals und aus dem mütterlichen Erbe der Töchter von Ulrich Die-
bold erwachsen waren, eine große Belastung dar. Die Forderungen wurden alle auf
die Herrschaften Staufen und Kirchhofen versichert und mussten verzinst werden.
In der Liste der Kreditgeber finden sich vor allem kirchliche Institutionen wie das
Domstift Basel, der Malteser-Orden, mehrere Klöster in Freiburg, Pfarrkirche, Spital
und Gutleuthaus in Staufen ebenso wie der heimische Adel und einzelne Bürger.53
Die Auseinandersetzungen über die Schulden zogen sich über mehrere Generationen
hin. Besonders hartnäckig erwiesen sich dabei die in Mähren ansässigen
Schwestern des Franz von Schauenburg.54 Apollonia Katharina, verheiratete von Ritschan
, und Ottilia, Konventualin im Kloster St. Klara zu Znaim, wandten sich
schließlich an die vorderösterreichische Regierung, um ihre ausstehenden Forderungen
von über 30.000 fl. zu erhalten. Aufgrund eines Urteils von 1672, das der Kaiser
1679 bestätigte, erreichten sie die Einsetzung der beiden klagenden Parteien in
die Einkünfte der beiden Herrschaften, solange bis ihnen Kapital und Zins zurückbezahlt
sein würden.55 Als ihren Beauftragten für Staufen bestimmten sie Florian
Möring von Baumburg, einen mährischen Mandatar, der schließlich 1680 auch
tatsächlich „immittiert", d. h. zum Einzug der Gefälle eingesetzt wurde.

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