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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 119
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wohnbar" bezeichnet, weshalb Brunner sich eine andere „anständige" Wohnung nehmen sollte (vgl.
Bestallung vom 1. Sept. 1702, GLA, 223 / 705).

63 Zu den Kriegsereignissen vgl. Rudolf Hugard: Staufen während des pfälzischen Erbfolgekriegs
(1688-1697). In: Schau-ins-Land 34 (1907), S. 88-100.

64 Vgl. „Fragmente ..." (wie Anm. 55), fol. 4r.

65 Ebd.

66 Vgl. Jahresrechnung über Einnahmen und Ausgaben der Pfandherrschaft Staufen, 1. Jan 1693 -
1. Jan. 1694, GLA, 69 v. Falkenstein / 1170.

67 Vgl. Ausstellung eines Creditivs durch Stadtvogt und Gericht der Stadt Staufen, 24. Febr. 1698,
StadtASt, U 62.

68 Vgl. Urk.1698 Juni 25, ebd. U 63.

69 Vgl. „Fragmente ..." (wie Anm. 55), fol. 6v. Am 27. Juli 1702 benachrichtigte die vorderösterreichische
Hofkammer die Gemeinde, dass die Herrschaften Staufen und Kirchhofen aus dem
Schauenburgischen Pfandbesitz ausgelöst und Kammerdirektor Martin Haas v. Katzenmoos zur Verwaltung
übertragen worden seien (vgl. Mitteilungen der badischen historischen Kommission, wie
Anm. 50), S. ml21.

70 Vgl. Schreiben an Baron Forstner von 1707 Sept. 19, GLA, 223 / 735. Der (nicht genannte) Unterhändler
sah jedoch in dem ständigen kaiserlichen Geldbedarf doch noch eine Chance auf den
Erwerb der Herrschaft. Allerdings gab es mit Baron v. Greiffen offensichtlich noch einen weiteren
„Buhler" um die Herrschaft.

71 Vgl. Schreiben der Regierungskammer an den Gubernator, 3. Jan. 1708, GLA, 223 / 596.

72 Vgl. Bericht vom 7. Nov. 1708, GLA, 223 / 596. In diesem Bericht wird auch das Problem des jungen
Grafen Heinrich angesprochen, der einiges mehr als seinen Erbanteil verschwendet hatte. Zu
seiner Person vgl. Familiengeschichte (wie Anm. 7), S. 188, und „Fragmente..." (wie Anm. 55), fol.
33r.

73 Vgl. Urk. 1710 Okt. 23, StadtASt, U 69, 1711 Dez. 17, GLA, 15 / 583, 1713 Dez. 14, GLA, 21 /
596-596a, 1717 Okt. 25, StadtASt, U 73/74.

74 Vgl. die Aufstellung über die Zahlungen, die von den Grafen an die übrigen „Interessenten" der
Familie zu zahlen waren, 1710 Okt. 3, GLA, 223 / 412.

75 Vgl. Hermann Kopf: Christoph Anton Graf von Schauenburg. Freiburg 1978, S. 14-16; Pelzer (wie
Anm. 33), S. 185.

76 Er wohnte zunächst in der heutigen Eisenbahnstraße, danach in dem berühmten Haus zum Walfisch,
vgl. Kopf (wie Anm.75), S.U.

77 Vgl. Vertrag vom 20. März 1718, GLA, 21 / 4525 und 69 v. Falkenstein / 18.

78 Vgl. Urk. vom 2. Jan. 1722, GLA, 21 /4525; weitere Korrespondenz siehe GLA, 223 / 602.

79 Vgl. GLA, 21 / 4525. Der Vertrag entspricht in etwa dem Vergleich von 1718, jedoch mit der Modifizierung
, dass der Graf nur 77.667 fl. bar erhalten soll; zur sukzessiven Abzahlung der Restsumme
samt Zinsen wird ihm das jährliche „Admodiations Quantum" des Eisenwerks in Kollnau in Höhe
von 3.000 fl. überlassen.

80 Vgl. Hugard (wie Anm. 14), S. 30-32.

81 Als Beispiel für Konflikte zwischen den Schauenburgern und ihren Untertanen soll hier nur das Verhältnis
zu den Juden in der Stadt genannt werden. Unterstützt vom Ortspfarrer wehrte sich um 1660
die Bevölkerung gegen die Juden, die in der Stadt wohnten und auf Jahr- und Wochenmärkten
Tücher und andere Waren feilboten. Ebenso wie die vorderösterreichische Regierung gewährten
auch die Schauenburger zumindest einem von ihnen Wohnrecht in Staufen, allerdings gegen Bezahlung
eines nicht geringen Zinses sowohl an die Einnehmerei wie an die Pfandherren, vgl. Ur-
kundenbuch der Stadt Staufen. Zusammengestellt von Rudolf Hugard. 1888-1892. Bd. 5, S. 25 ff.
(Kopie im StadtASt).

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