Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 185
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liehe Privilegien genossen.125 Dies drückte sich nicht zuletzt in der Besoldung aus.
Diese war zunächst - wie die Pfründen der Geistlichkeit - abhängig vom Leistungsvermögen
des jeweiligen Schulfonds und schwankte deshalb von Lyzeum zu
Lyzeum. Die Freiburger Besoldung galt - wie bereits erwähnt126 - als eher niedrig:
Im Jahre 1843 bezog der Direktor ein Jahresgehalt von 1650 Gulden, die vier Professoren
erhielten zwischen 1250 und 850 Gulden, die vier Lyzeumslehrer zwischen
800 und 420, die Lehramtskandidaten (die pikanterweise auch die meisten Wochenstunden
unterrichteten) 450 Gulden.127 Die Professorengehälter entsprachen denen
ihrer Kollegen an der Universität. Hingegen erhielt ein Volksschullehrer zur selben
Zeit im günstigsten Falle ein Jahresgehalt von 300 Gulden (zu dem dann allerdings
noch die freie Dienstwohnung kam).128 Zumindest die Professoren waren damals in
der Lage, „ein Haus zu halten", d. h. standesgemäß und mit Dienstboten zu leben.
Hinzu kam, dass zahlreiche Lehrer, wie beispielsweise die Freiburger Direktoren Dr.
Furtwängler und Dämmert, in ihrer Jugend für Adelsfamilien als Hauslehrer und
Reisemarschälle129 gewirkt hatten. Sie gewannen dadurch jene Weitläufigkeit und
aristokratische Manieren, die sie mit dem höheren Bürgertum verband, als dessen
Teil sie sich betrachteten.

Die Gehaltsverordnung von 1888130 legte erstmals für die Staatsdiener Badens
einheitliche Besoldungsklassen fest und befreite damit auch die Gymnasiallehrer
von den Zufälligkeiten ihrer jeweiligen Fondsausstattung. 1908 bezog der Direktor
(einschließlich eines Ehrensoldes von 300 Mark für den Titel „Geheimer Hofrat")
ein Gehalt von jährlich 6750 Mark, die Professoren je nach Dienstalter zwischen
5800 und 4200 Mark und die Hilfslehrer im Realschullehrerrang zwischen 4300 und
3700 Mark.131 Volksschullehrer erhielten zwischen 3000 und 3500 Mark. Der Vergleich
zum Jahre 1840 zeigt, dass sich zwischenzeitlich die Einkommensdifferenzen
innerhalb der Gymnasiallehrerschaft und zwischen Gymnasial- und Volksschullehrern
stärker angeglichen hatten.

Es scheint, dass das durchschnittliche Realeinkommen der Gymnasiallehrer im
Gefolge der Besoldungsreform von 1888 allmählich sank. Denn offenkundig sahen
sich immer mehr Lehrer gezwungen, sich ein zusätzliches Einkommen zu verschaffen
, wenn sie weiterhin „standesgemäß" leben wollten. Dafür boten sich - neben
dem Verfassen von Schulbüchern - die Beherbergung auswärtiger Schüler samt
Hausaufgabenbetreuung an,132 mehr aber noch das Erteilen von Nachhilfeunterricht.
Einer Umfrage des badischen Gymnasiallehrerverbandes zufolge erteilten im Jahre
1900 etwa 56% aller Lehrer neben ihrem Dienst noch Nachhilfeunterricht,133
während wiederum knapp 20% aller Schüler Nachhilfeunterricht erhielten.134

Niveau und innovatives Potential des Freiburger Lehrerkollegs waren hoch und
offensichtlich noch vom Geist der alten Artistenfakultät beseelt. Wie ihre Kollegen
an der Universität waren die damaligen Gymnasiallehrer zu eigener Forschung verpflichtet
.135 Deren Ergebnisse konnten sie in den wissenschaftlichen Beilagen zu den
Jahresprogrammen veröffentlichen. Diese verraten überwiegend universitäres Niveau
. Ein Artikel über die antike Bibliothek von Alexandria (Kefer, 1819) beispielsweise
springt mühelos zwischen Griechisch, Hebräisch, Koptisch, Altsyrisch und
Arabisch hin und her. Eine Artikelserie über die Klassifikation von Moosen, Flechten
und Farnen nach dem Vorbild Linnes (Dr. Eisengrein, 1842/44) verrät gediegene

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