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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
120.2001
Seite: 209
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Besatzungsregime oder Selbstregierung?
Demokratischer Aufbau in (Süd-)Baden nach 1945 *

Von
Paul Feuchte

Die innen- und außenpolitische Situation von 1945 und den Jahren danach kann man
nicht verstehen ohne den Blick auf die elementaren Voraussetzungen, die der Krieg
und die deutsche Niederlage für den Neubeginn geschaffen hatten. Ihre Kennzeichen
waren eine völlige wirtschaftliche und finanzielle Zerrüttung, die Vernichtung
großer Teile des Volks Vermögens, der Arbeitsstätten und Wohnungen, die Vertreibung
großer Teile der Bevölkerung und dazu die vollständige Besetzung des deutschen
Staatsgebiets durch fremde Heere, Amerikaner, Engländer, Franzosen,
Sowjetsoldaten, zunächst deshalb auch das Ende jeder eigenständigen deutschen
Staats- und Verwaltungstätigkeit.

Zunächst soll der außenpolitische Rahmen abgesteckt werden, den die Alliierten
und besonders die französische Deutschland-Politik ihren eigenen Dienststellen und
natürlich auch den deutschen Organen vorgegeben haben. Nicht davon zu trennen
sind die Verfahrensweise dieser Beteiligten und die eingesetzten Instrumente, ebenso
gehört dazu der Einfluss auf den materiellen Gehalt der deutschen Rechts- und
Staatsentwicklung.

Dem Ausmaß der Katastrophe entsprach die anfänglich fast uneingeschränkte
Ausübung der staatlichen Gewalt durch die Siegermächte. Dass die vom Alliierten
Kontrollrat in Anspruch genommene Gewalt keine Begrenzung ihrer Vollmachten
kenne, war eine verbreitete, aber von der Völkerrechtswissenschaft bald zurechtgerückte
Meinung. Es konnten sogar Zweifel aufkommen, ob nach dem 8. Mai 1945
das Deutsche Reich überhaupt noch bestand. Die debellatio der deutschen Streitmacht
wurde von manchen verstanden als kriegerische Vernichtung der deutschen
Staatsgewalt, welche die Siegermächte berechtige, mit dem Gebiet und Volk des bisherigen
deutschen Staates jede ihnen beliebende rechtliche Verfügung zu treffen.

Der oberste Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte vereinigte in seiner Person die
höchste gesetzgebende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt im besetzten Gebiet
. So verkündete es General Eisenhower, später Präsident der Vereinigten Staaten
von Amerika, 1945 in seiner ersten Proklamation.

Der Einschnitt erschien als der verheerendste Bruch in der deutschen Geschichte,
als ein Abreißen der historischen Kontinuität. Abgebrochen war aber nicht die staats-
und völkerrechtliche Kontinuität des Reiches. Das wurde in der Völkerrechtswissenschaft
bald erkannt und später vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, welches
die Ausübung der Staatsgewalt durch die Alliierten nach völkerrechtlichem Okku-

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