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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 15
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0015
Heiraten, Erwerben und Vererben:
Eine Eheschließung im Spätmittelalter

Von

Dorothee Rippmann

Das Stadtarchiv Freiburg und das Staatsarchiv Basel-Stadt bewahren eine Reihe so
genannter Eheberedungen aus dem Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit auf. Das
sind Verträge, mit denen die Vermögens- und erbrechtlichen Modalitäten eines geplanten
Eheschlusses nach dem lokal geltenden Recht geregelt wurden. Solche Dokumente
verweisen, wie hier vorauszuschicken ist, auf die Sphäre des wohlhabenden
Bürgertums der Kaufleute beziehungsweise der handwerklichen Oberschicht.
Die Mehrheit der Stadtbevölkerung hingegen - seien es die Stadtarmut, die Kreise
der Tagelöhner und Dienstboten oder jener zahlreichen Handwerker, die lediglich
mittleren und unteren Einkommensklassen zuzurechnen waren - konnte wegen fehlender
Kapitalgrundlage auf solche vertragliche Absicherungen verzichten, lebten
die Ehepaare doch von ihrer beider Erwerbsarbeit, ohne dass sie wesentliche Ersparnisse
bilden konnten.

Das hier zu besprechende Dokument betrifft den Eheschluss des nicht allzu prominenten
Freiburgers Hans Briswerk mit der Tochter des bekannten Basler Glockengießers
Ludwig Peyger im Jahr 1488. Es blieb in der Geschichtsschreibung Frei-
burgs und Basels bislang unbeachtet, von Christina Peygerin hatte der Verfasser der
Peygerschen Familiengenealogie noch nicht Kenntnis. 2001 kam die Pergamenturkunde
buchstäblich ans Tageslicht, als sie in der Ausstellung „Spätmittelalter am
Oberrhein" gezeigt wurde.1 Sie beleuchtet einerseits Familiengeschichte, während
sie andererseits ein kleines Schlaglicht auf die Austauschbeziehungen zwischen
Basel und Freiburg wirft. Auf der Ebene der Demographie realisieren sie sich im
Connubium von Familien - in diesem Falle sind es Vertreter und Vertreterinnen der
städtischen Führungsschicht, also ratsfähige Geschlechter.2

Der Umstand, dass eine Eheschließung öffentlich beurkundet wurde, verweist auf
die zentrale Bedeutung des von Gott aufgesetzten „wirdigen sacrements der heiligen
ee", wie es in der Urkunde heißt. Wurde doch Ehe nicht nur als private Verbindung
zweier Liebender und Sexualpartner gesehen, sondern sie galt damals auch als eine
wirtschaftliche Partnerschaft, wie sie das heute noch ist. Seit dem hohen Mittelalter
war die Ehe nicht nur in Fürsten- und Aristokratenkreisen ein Instrument von Familienpolitik
,3 sondern sie bildete ebenfalls in den Städten die grundlegende Form der
Vergesellschaftung.4 In der Urkunde von 1488 begründen die Vertragsparteien ihre
Übereinkunft formelhaft, sie sei geschehen, zu Lob und Ehre Gottes, „auch um
Liebe und Freundschaft zwischen uns zu mehren" - es galt also die Freundschaft
zwischen den Häusern Briswerk in Freiburg und Peyger in Basel zu konsolidieren.

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