Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 45
(PDF, 49 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2002/0045
„...mit vermelden Christoff Pflueg habe gesagt"
Ein Kriminalfall aus dem 17. Jahrhundert

Von

Moritz Trebeljahr

Einleitung: Der Fall Christoff Pflueg -
Versuch einer Rekonstruktion

Der Existenz von Gerichtsakten liegt ihr pragmatischer Zweck zugrunde. Weder
sind sie einer lückenlosen Wiedergabe eines Falles verpflichtet, noch lässt sich aus
ihnen zwangsläufig der Hintergrund einer Tat erschließen. Sie dienen einzig dem
Ziel, normabweichendes Verhalten zu beurteilen. Für den Historiker, der sich mit
Gerichtsakten der Frühen Neuzeit befasst, stellt die Beschäftigung mit dieser Quellengattung
eine zweifelsohne reizvolle, jedoch zugleich schwierige Herausforderung
dar. Für ihn gilt es nachzuvollziehen, was warum als deviant angesehen wird,
und anhand seiner Befunde schließlich das deviante Verhalten zu erklären. Dieser
Aufsatz untersucht den Fall des Freiburgers Christoff Pflueg. Ihm liegen die Transkription
und Auswertung von rund 150 Seiten Aktenmaterial1, sowie Eintragungen
in das Urgichtbuch2 und in Ratsprotokollbücher3 zugrunde. Zwischen der ersten Befragung
vom 13. Mai 1614 und dem letzten Protokolleintrag vom 3. November 1629
werden insgesamt 42 Zeugen vernommen, drei Bittschriften eingereicht und zwei
Rechtsgutachten aufgesetzt. Der Fall ist jedoch nur fragmentarisch dokumentiert.
So wird etwa zu zeigen sein, dass Christoff Pflueg mindestens dreimal angeklagt
und verurteilt wurde, obwohl sich in den angeführten Beständen kein einziges Urteil
finden lässt. Der (chrono-)logischen Darstellung des Falles sind damit einige
Hürden gesetzt. Einzelne Aktenteile müssen unter Berücksichtigung von in ihnen
,versteckten' Informationen sinnvoll miteinander in Bezug gebracht werden. Der
Auflistung von Angaben zur Person Christoff Pfluegs und seinem Umfeld folgt
eine dreigeteilte Darstellung des Falles, in der gleichzeitig die „deviante Karriere"
Pfluegs analysiert werden soll. Dem Rechtsgutachten eines Freiburger Universitätsjuristen4
kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, da es eine Art Zusammenfassung
der Auseinandersetzung zwischen Pflueg und dem Magistrat darstellt, auf deren
Höhepunkt der Angeklagte dem Rat seine Schmähungen ausrichten lässt „...mit
vermelden Christoff Pflueg habe gesagt."5 In der Forschung hat der Fall Christoff
Pflueg bisher zweimal, Teilaspekte betreffend, Beachtung gefunden.6

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