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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
121.2002
Seite: 49
(PDF, 49 MB)
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sen springen und schreyen heissen", um die Nachbarn auf ihre Seite zu bekommen.
Sie wünsche sich, dass Pflueg „widerumben hinweg zuege", damit sie „Ir freyen willen
" haben könnte.34 Die wohl gravierendste Aussage macht jedoch die Magd Margaretha
Cüsterin, die angibt, Pflueg habe gesagt, diejenigen, die ihn „in den Thurm
gebracht", noch „darum fünden" und namentlich den Gerichtsschreiber „erschües-
sen" zu wollen. Er habe festgestellt, dass die Frau „vil mehr gunst bey den herren"
habe, als er, und erkannt, es könne da „nit Recht zuegehn".35

Es gilt festzuhalten, dass sich das Bild des tyrannischen Christoff Pflueg relativiert
. Seine Frau steht ihm nicht viel nach. Gegen ihre Beleidigungen weiß Pflueg
sich offensichtlich nicht anders als mit Gewalt zu wehren. Parallel zu einem wachsenden
Autoritätsverlust zu Hause schreitet der Ruin seines Rufes in der Öffentlichkeit
fort. Seine Positionen als ordentlicher Hausherr und ehrbarer Bürger werden
gleichzeitig grundlegend in Frage gestellt. Pfluegs Ehre steht auf dem Spiel, wobei
die Schläge, die er austeilt, auch Ausdruck seiner mehr und mehr verzweifelten Rehabilitationsversuche
sind - „verletzte Ehre [musste] möglichst bald wiederhergestellt
werden", wie Martin Dinges es auf den Punkt bringt.36 Dies kann Pflueg allerdings
nicht bewerkstelligen, da der Gang der Ereignisse seiner eigenen Rechtsauffassung
zuwider läuft. Daher auch seine Vermutung, es würde nicht „mit rechten
Dingen" zugehen. Gleichzeitig bleibt seine Auffassung für ihn der einzig gültige
Maßstab - selbst gegen den Befehl des Rates, wie er nachdrücklich erklärt. Der Rat
kann seinerseits nicht hinnehmen, dass neben seiner Autorität die Qualität seiner
Rechtsprechung grundsätzlich in Frage gestellt wird. Schließlich vertritt Pflueg die
Meinung, der Rat ließe sich für niedere Zwecke instrumentalisieren. Hinzu kommt,
dass er offensichtlich daraus schließt, auch ihm könne dies gelingen. Er erklärt dies
dann zu seinem Ziel und zwar ausgerechnet gegenüber dem Stadtknecht, einem Bediensteten
des Rats. Wie dem „Fragstuckh" zu entnehmen ist, richtet der Rat sein
Augenmerk dann auch verstärkt auf Pfluegs vermeintlichen Racheplan, womit der
Katalog der Klagepunkte gegen Christoff Pflueg um einen gewichtigen Punkt erweitert
wird: Bruch der Urfehde.37 Es sei dahin gestellt, ob die zweite Verhaftung
Pfluegs tatsächlich auf eine Intrige zurückzuführen ist. Es gilt festzuhalten, dass es
wieder die Gewalt gegen seine Frau ist, wegen der er angezeigt wird,38 und zwar,
schenkt man Pflueg Glauben, von seiner Frau selbst. In diesem Zusammenhang wird
ihm sein fehlendes, wenn nicht gar belastetes, Verhältnis zu Nachbarn und Angestellten
zum Verhängnis. Die Nachbarn wissen von Pflueg wenig und wenn überhaupt
dann nur Negatives zu berichten. Mit den Mägden steht er allem Anschein
nach ohnehin stets auf Kriegsfuß. Mit Ausnahme von Matheiß Nösensohn, sind seine
einzigen Fürsprecher Verwandte. Als Freund Pfluegs gilt Nösensohn dem Rat offenbar
von vorne herein als begrenzt glaubwürdig.39 Noch dazu bringt seine Frau ihn
mit dem Teufel in Verbindung. Christoff Pflueg steht isoliert da.

In einer weiteren Befragung geben sowohl der erneut befragte Nösensohn, als
auch der Papierer Simon Riltz und der Haffner Bastian Spers - alte (Trink-)Freunde
- an, dass sie nach der ersten Gefangenschaft Pfluegs nicht mehr viel mit ihm zu tun
hätten, bzw. haben wollten. Ursula Radt Poltin, die Frau des Gerichts Schreibers
Johann Jacob Radt Polten, wird vernommen, weil sie, wohl aufgrund medizinischer
Fähigkeiten, mehrere Male zu Hilfe gerufen worden ist, nachdem Pflueg seine Frau

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