http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0031
24. März 1962
Im Frühjahr 1962 weiht Pfarrer Berger in einem Festakt das neue Gemeindehaus ein.152
11 VI2. September 1965
Einem Festprogramm ist zu entnehmen, dass die neue evangelische Kirche 100 Jahre und der
Kirchenchor Köndringen 60 Jahre alt sind.
November 1968
Im Spätjahr 1968 besucht Landesbischof Heidland die Gemeinde Köndringen, um mit Handel
- und Gewerbetreibenden über ihre Probleme zu sprechen.153
1969
Auf Grund erheblicher Schäden wird 1969 der Zugang zum Kirchturm Köndringens gesperrt
.154
1970
Das Staatliche Hochbauamt I Freiburg und das Evangelische Kirchenbauamt Karlsruhe erstellen
im Einvernehmen mit der Oberfinanzdirektion Freiburg und dem Evangelischen Oberkirchenrat
Karlsruhe eine Prioritätenliste über sog. kirchliche Lastengebäude. 1970 taucht darin
die Ev. Kirche Köndringen zum ersten Male auf, und zwar an 12. Stelle.155
7972
Durch die dringend notwendigen Ausbesserungen am Turm rückt die Köndringer Kirche auf
der Prioritätenliste an die 4. Stelle.156
18. Juli und 11. August 1972
Am 18. Juli 1972 schließt das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Staatliche Liegenschaftsamt
Freiburg, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Köndringen einen Vertrag
über die Ablösung der Baulast des Landes zum Evangelischen Pfarrhaus Köndringen. Das
Land zahlt einen einmaligen Ablösungsbetrag von 179.500 DM. Am 11. August 1972157 wird
dieser Vertrag vom Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe genehmigt.
30. März 1973
Durch die Ablösung der staatlichen Baulast vom Evangelischen Pfarrhaus Köndringen vom
Jahre 1972 gehen sämtliche Lasten und Abgaben auf die Kirchengemeinde Köndringen über,
darunter auch die Gebäudeversicherungsumlage.158
1973/74
Der Zugang zum Kirchturm wird 1973/74 renoviert, doch können weitere notwendige Renovierungen
an der Kirche zeitlich noch nicht festgesetzt werden.159
1974
Die Gesamtrenovierung am Turm ist 1974 fertiggestellt. Im gleichen Jahr wird Oberregie-
rungsbaurat Peter Hillenbrand das erste Mal mit der Aufgabenstellung, die Köndringer Kirche
renovieren zu müssen, konfrontiert. In den Akten heißt es: Die Gesamtinstandsetzung muss
152 Ebd. Erb (wie Anm. 45) nennt auf S. 45 das Jahr 1963 als Einweihungsjahr des Gemeindehauses, jedoch ohne
näheres Datum.
153 Peter (wie Anm. 4), S. 37.
•54 Ebd.
155 Hillenbrand (wie Anm. 3), S. 33.
156 Ebd.
157 Aus dem Vertrag ist ersichtlich, dass das Land zum Pfarrhaus primär und allein baupflichtig war und dass nun
sämtliche Rechte des Landes auf die Kirchengemeinde Köndringen übergehen.
158 Davon wurde die Badische Gebäudeversicherungsanstalt in Karlsruhe sowie die Elektronische Revisionsgesellschaft
Karlsruhe benachrichtigt.
'59 Peter (wie Anm. 4), S. 37.
31
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0031