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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 158
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2003/0158
Durch den unterzeichneten Gemeinderath und Hochw. Pfarramt wird hirmit bezeugt, daß:

a, Benedikt Gillmann Student an der Universität in Freiburg, 24 Jahre alt,

b, der eheliche Sohn des 1836+ Landwirths Ludwig Gillmann und der Klara Faber zu
Merdingen sei, welche kein Gewerbe mehr treibt, ihr Vermögen abgetreten und aus der
Leibgeding lebt.

c, daß derselbe noch zwei Brüder, nämlich Johann Georg, 31 Jahre alt, verehelicht, und
Adam Gillmann 28 Jahre alt,9S ledig, als Geschwister hat.

d, daß derselbe das ihm von seinen Eltern anerfallene Vermögen von Neunhundert drei
Gulden 45 Kreuzer schon während der Studienjahre am Gymnasium und Lyceum zu Freiburg
trotz seiner löblichen Sparsamkeit gänzlich aufwenden mußte."

e, daß weiter Nichts bekannt, wo irgend demselben ein Beitrag geleistet werden könnte,
da der Studierende keine Anverwandten hat, wo er sich auf Beihilfe erfreuen könnte, und
da seine 60jährige Mutter für sich selbst genug zu sorgen hat, und von dem noch ledigen
Bruder Adam, so viel ihm möglich ist, unterstützt werden muß, so kann sie ganz natürlich
trotz ihres besten Willens keinen Beitrag geben.

f, Liegenschaftliches Vermögen besitzt derselbe keines mehr, da seine ererbten Liegenschaften
und Fahrnisse zu seinem Vortheile verkauft und obige 903 Gulden 45 Kreuzer
erlöst wurden. Er kann sich also seinen Unterhalt nur durch Instruiren verschaffen, was
er meistens auch in den Ferien thut und dazu genöthigt ist.

g, Von dessen Eltern wird kein Gewerbe mehr betrieben, da, wie oben bemerkt, der
Vater schon früher gestorben, und die Mutter eine Wittwe ist, und im mitzinßlichen Vorbehalt
lebt, der jedoch kaum für sie ausreicht.

Ferner wird demselben bezeugt, daß er, soviel uns bewußt, sich jederzeit still, sittsam und
klaglos gegen Jedermann betragen hat, und daher die beste Empfehlung verdient.

Der im Frühjahr 1848 eingereichte Antrag auf unentgeltliche Aufnahme in das theologische
Collegium und das von amtlicher Seite gefertigte Armenzeugnis belegen glaubhaft, dass der
Bittsteller trotz seiner löblichen Sparsamkeit ein kärgliches Dasein zu fristen hatte. Ob und in
welchem Maße die chronische Geldknappheit den Freiburger Studiosus schließlich dazu veranlasste
, sich von den 1845-1847/48 betriebenen Studien der Verwaltungswissenschaften100

98 verehelicht... alt: oberhalb der Zeile nachgetragen.

99 Aus einem am 5. Juli 1892 in Schlatt gefertigten Brief Gillmanns an das Ordinariat in Freiburg, dessen Original
sich in der Personalakte erhalten hat, geht darüber hinaus hervor, dass Gillmann zwischen 1837 und 1851
von notarieller Seite aus zum täglichen Verbrauch nur 18 Kreuzer bestimmt worden waren. Um wenigstens
einen Eindruck davon zu vermitteln, welchen Umfang das genannte Erbe in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts
hatte, weise ich darauf hin, dass der im Mai 1830 gefertigte Erbschaftsvertrag der acht Kinder des bereits
im Jahr 1826 verstorbenen Merdinger Landwirts Anton Binz junior (Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 253,
Nr. 746), der vor der Säkularisation als Lehensträger des Zisterzienserinnenklosters Günterstal fungiert hatte,
den Wert von 2,5 Juchert (= 20 Mannshauet; 1 Juchert entspricht ca. 35 Ar = 3500 m2) Ackerfläche im Merdinger
Gewann Büschental auf 460 Gulden festsetzt (siehe ebd., S. 12, Nr. 11). Der Betrag von 900 Gulden entsprach
somit wenige Jahre vor dem Tod Ludwig Gillmanns der Kaufkraft einer Fläche von ca. 5 Juchert bzw.
etwa 1,75 Hektar Ackergelände. Das ebd. an den Sohn Johann Binz übergebene Anwesen in der Kirchgasse
(heute Haus Nr. 27 nebst Anwesen) wurde auf insgesamt 1200 Gulden veranschlagt (siehe ebd., S. 7 f.), wobei
sich aufgrund verschiedener Steuerunterlagen der Jahre 1822/23/29 ermitteln ließ, dass das (1830 in drei Parzellen
aufgeteilte!) Anwesen ursprünglich eine Grundfläche von 1 Juchert, 5 Mannshauet und 15 Ruten (1 Juchert
entspricht 360 Ruten, d.h. 1 Mannshauet entspricht 45 Ruten) umfasste. Die gesamte Erbmasse wurde
gemäß ebd., S. 42, auf 23479 Gulden veranschlagt, was dem 26fachen desjenigen Erbteils, das Benedikt Gillmann
erhielt, entspricht. Zur genannten Archivalie siehe wieder meinen Beitrag „So beschwerlich für einen Privatmann
der Einzug aller dieser Gefälle ist, so leicht würde derselbe für die Gnädigste Herrschaft seyn [...]"
(wie Anm. 20), besonders S. 49 (Lebensdaten zu Anton Binz junior), S. 63 (zum Erbschaftsvertrag) u. S. 67 f.,
Anm. 43 (zu den ins Feld geführten Steuerunterlagen).

100 Die im Gesuch vom 21. März 1848 erwähnten Kameralwissenschaften gelten u.a. als Vorläufer der modernen
Finanzwissenschaft. Gegenstand dieser Forschungsdisziplin waren sämtliche Richtungen der öffentlichen Verwaltung
. Zu Gillmanns Studienschwerpunkten (1850/51!) siehe Anm. 120.

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