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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 203
(PDF, 58 MB)
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luden nach Berlin, Kiel, Freiburg, Stettin oder Erfurt ein und empfahlen die besonderen Vorzüge
ihrer Oriente. Die Abstimmung ergab sodann eine große Mehrheitsentscheidung des GLT
1925 für Freiburg im Breisgau (Abb. 5).

Den Mitgliedern hier und insbesondere dem neugewählten Beamtenrat gab das Ergebnis
nun Ansporn, mit Vorbereitungen für den kommenden Juli/August möglichst schnell zu beginnen
, sich auf eine hohe Zahl anreisender Gäste aus dem In- und Ausland - mit dem „ehemaligen
Fürstenzimmer" am Bahnhof als Empfangsraum - einzurichten, Zimmerreservierungen
vornehmen zu lassen, ein Beiprogramm für die Damen qua Besichtigungen und Ausflüge
zu erarbeiten, sowie das gekündigte Logenheim in der Sedanstraße gegen ein großzügigeres
einzutauschen. Für letzteres Bemühen fand man schließlich das Stadtgarten-Restaurant Tre-
scher, Am Karlsplatz 35 (Abb. 4).

Der Großlogentag (Jahreshauptversammlung) 1924/25 begann am Donnerstagnachmittag,
den 30. Juli 1925, mit den Sitzungen des Bundesvorstands und des Presseausschusses sowie
am folgenden Morgen mit den Zusammenkünften der Delegierten, die sich tags darauf fortsetzten
. Freitagnachmittags gab es das Referat des Großmeisters, Dr. Rudolph Penzig, Berlin,
über die Gegenwartsaufgaben des FZAS, und am Samstag fand ab 19 Uhr der „Badische
Abend" statt. Der Sonntag begann zu früher Stunde mit einer rituellen Tempelarbeit und
anschließendem Frühstück. Für den Mittag und Nachmittag war die Generalversammlung und
abends ein Festbankett für Schwestern und Brüder angesetzt. Am Montag, 3. August, folgten
Eisenbahnausflüge zum Titisee, zur Ravennaschlucht sowie nach Basel/Zürich. Wie das Protokoll
ausweist, waren die Exkursionsbeteiligungen nicht allzu rege, denn die Tagung war laut
Aufzeichnungen „nicht vom Wetter begünstigt". Dafür gab es einen bemerkenswerten bruderschaftlichen
Schlichtungserfolg: In Freiburg einigten sich „die zwei Richtungen" des
FZAS, die sich in den letzten Jahren voneinander entfernt hatten. Die eine hatte die Position
vertreten, wonach „die wertvollste Arbeit der Freimaurerei [...] die kulturpolitische (sei), die
Arbeit, die der ganzen Menschheit vorwärts helfen soll, die Arbeit, die sich allen sozialen Problemen
widmet und als deren wichtigste Funktionen die Bekämpfung des Rassenhasses, die
Bekämpfung des Klassenhasses und de(n) Eintritt für eine Völkerverständigung" (ansieht).
Die andere hatte „das Ziel und die Aufgaben der Freimaurerei darin (gesehen), den einzelnen
Menschen im Tempel zu bilden, ihn zu wahrer Selbsterkenntnis zu führen, ihn zu einem wertvollen
Gliede der Menschheit zu machen und einschneidend auf das Gemüt einzuwirken. [...]
Die Brüder der zweiten Gruppe woll(t)en [...] nach Möglichkeit tolerant sein und woll(t)en
aus diesem Grunde auch in der Frage der Konfession und der Völkerverständigung keinen
Druck auf ihre Mitglieder ausüben. Sie betrachte(te)n dieses von ihrem Standpunkt aus als
Gewissenszwang, der einem Freimaurer nicht ziemt. Die Brüder der ersten Gruppe leg(t)en
dagegen das Hauptgewicht auf die Betonung ,Reform'-Freimaurerei und erklär(t)en die Dogmenfreiheit
der Brüder des F.Z.A.S. und das Eintreten für die oben genannten Kulturziele für
das Zuerstkommende."

Als Zwischenbilanz der ersten drei Freiburger Versammlungstage für den FZAS, der mittlerweile
rund 2750 Mitglieder zählte, mag eine Darstellung des Großmeisters Penzig aus den
für ihn offensichtlich wichtigsten von fünf Thesen gelten. Darin äußerte er: „Angesichts der
gegenwärtigen Bedrohung der Freimaurerei, insbesondere auch des F.Z.A.S. und schließlich
alles freigeistigen Lebens durch klerikale und nationalistische Angriffe sieht der F.Z.A.S
seine dritte Gegenwartsaufgabe in der kraftvollen Verteidigung der in der Weimarer Verfassung
zwar geforderten, aber noch längst nicht gesicherten, vielmehr neuerdings stark gefährdeten
Glaubens-, Denk- und Gewissensfreiheit. Er hat also unbeschadet seines Freimaurercharakters
, der ihm als Bund das öffentliche Eintreten auf dem Kampfplatz verbietet,
durch seine Mitglieder den Kampf aufzunehmen gegen den Versuch, das Verhältnis zwischen
Staat und Kirche, Kirche und Schule, durch Konkordat, statt durch Reichs- und Landesgesetzgebung
zu regeln, vor allem auch gegen alle, so unendlich zahlreichen Versuche, den Ein-

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