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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
122.2003
Seite: 229
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Ausbildung auf die praktische Schularbeit, so dass die Referendare rasch selbständigen Unterricht
erteilen mussten. Eine ergänzende Verordnung vom 27. November 1934 betonte erneut
die Praxisnähe der Ausbildung, was wiederum die Rolle der einführenden Lehrer gegenüber
den Fachleitern stärkte.92 Hinzu kam, dass die Referendare in Zukunft keine zweite wissenschaftliche
Arbeit mehr verfassen, sondern eine einfache pädagogische Aufgabe lösen sollten,
die dem Arbeitsgebiet der Unter- und Mittelstufe entnommen und in kurzer Darstellung zu bewältigen
sei.

Mit dieser Verordnung drückte die NS-Diktatur der Lehrerausbildung formal und inhaltlich
ihren Stempel auf. Sie instrumentalisierte den Vorbereitungsdienst zur ideologischen Indoktri-
nation und Auslese des Lehrernachwuchses. Gleichzeitig verminderte sie dessen professionelles
Niveau. Letzteres geschah wohl auch deshalb, um die Gymnasiallehrer mit den Volksschullehrern
zu einer einheitlichen Lehrerschaft im Dienste der Volksgemeinschaft zu verschmelzen
, wie dies - zumindest in den ersten Jahren der NS-Herrschaft - zahlreiche
Bildungsexperten der Partei gefordert hatten.93 Demselben Ziel diente die neue, viersemestrige
akademische Ausbildung angehender Volksschullehrer an den neu gegründeten Hochschulen
für Lehrerbildung94 - wie beispielsweise in Karlsruhe -, an denen dann seit 1937 auch die angehenden
Gymnasiallehrer ihre beiden ersten Semester zu studieren hatten.

Nach diesen einschneidenden personellen und strukturellen Veränderungen wies das Ministerium
den Seminaren erst zum 7. Mai 1934 wieder neue Referendare zu - mit dem Vorbehalt
freilich, dass diese erst noch den Nachweis ihrer arischen Abstammung zu erbringen hätten.95
Das Freiburger Seminar erhielt 33 Referendare. Der Seminarleiter verteilte sie nach den erprobten
Regeln unter die Freiburger Schulen.96 Unter Bezug auf die Verordnung vom 27. April
ordnete er zudem an, dass der selbständige Unterricht aller Referendare bereits zum 1. Juli im
Umfang von drei bis fünf Wochenstunden zu beginnen habe. Die neuen Pflicht-Arbeitsgemeinschaften
legte er auf den Montag- und Freitagnachmittag. Ihre Inhalte zählten - wie er
sich durch eine Rückfrage beim Ministerium versicherte - künftig zu den Prüfungsgegenständen
.97 Das Thema für die schriftliche Arbeit sollte am 1. November vergeben, die Arbeiten
selbst nach den Weihnachtsferien abgeschlossen sein.98 Diese Einzelbeobachtungen zeigen,
dass sich der neue Seminarleiter schnell in sein Amt eingearbeitet und seine Institution gleichzeitig
konsequent im Sinne der ministeriellen Vorgaben umgestaltet hat.

Im Juli 1934 verfügte das Ministerium, dass als freiwillige Hilfsarbeiter alle jene Absolventen
des Jahrgangs 1933 zuzulassen seien, die beide Examina mit mindestens befriedigend
bestanden hätten, arischer Herkunft und national zuverlässig seien. Parteigenossen mit maßgeblichen
Verdiensten um die nationalsozialistische Revolution seien auch mit schlechteren
Prüfungsergebnissen zu berücksichtigen.99 Ersteres war eine milde Geste im Nachklang der
vorerwähnten Rundfunkrede, entsprach aber nicht der tatsächlichen Personallage in Baden.
Eine eingehende Analyse des Ministeriums zeigte nämlich 1934, dass es insgesamt 1032 Inhaber
von Planstellen (Professoren) gebe, dazu 290 Assessoren mit Teillehraufträgen, 41 frei-

92 Das Schwergewicht der Ausbildung ... liegt bei dem einführenden Lehrer, der vor allem durch eigene vorbildliche
Unterrichtsbeispiele den Referendaren wegweisend sein muß. In: GLA 235/42368.

93 Vgl. Hans-Georg Herrlitz u.a.: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Weinheim/München
1993, S. 152. Freilich konnte sich diese Gruppe auf Dauer nicht durchsetzen. Die seit der zweiten Hälfte der
30er-Jahre vorbereitete Ordnung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Höheren Schulen im Deutschen
Reich behielt die traditionelle Differenzierung der Lehrerschaft bei.

94 Vgl. Ottwilm Ottweiler: Die Volksschule im Nationalsozialismus. Weinheim 1979, S. 199-214.
« In: GLA 235/42373.

96 Zum Folgenden vgl. seine Mitteilung an die Direktionen der Freiburger höheren Schulen vom 10.5.1934. In:
AKF III. Dienst- und Personalsachen g 1).

97 Antwort des Ministeriums vom 24.7.1934 auf eine Anfrage von Dr. Ganter vom 16.7.1934. In: GLA 235/42373.
9« In: GLA 235/42363.

99 Erlass vom 11.7.1934. In: GLA 235/42373.

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