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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
124.2005
Seite: 193
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sitäten begann man gleichzeitig damit, ihre Publikationen und wissenschaftlichen Tätigkeiten
zu veröffentlichen.191 Zudem beteiligte man sich auf Anregung der Seminarleiterkonferenz an
Forschungsvorhaben, um die wissenschaftliche Potenz der Seminare unter Beweis zu stellend
Auf der politischen Bühne fand die Forderung der Seminare ein unterschiedliches Echo:193
Die SPD, die das Konzept des Stufenlehrers verfolgte und die Studienseminare am liebsten in
die Pädagogischen Hochschulen eingegliedert hätte, fand weniger Gefallen daran als die CDU,
die am Konzept des gegliederten Schulwesens festhielt. Deshalb war die Periode der Großen
Koalition in Baden-Württemberg (1966-1972), in der sich die beiden Koalitionspartner in Fragen
der Schulpolitik zumeist gegenseitig blockierten, diesem Ziel auch wenig förderlich. Hingegen
bot die Hochschulpolitik mit ihrem zum Programm gewordenen Schlagwort Hoch-
schulgesamtplanung beiden Parteien ausreichende Schnittmengen für eine gemeinsame Politik
.

So beauftragte das Hochschulgesetz von 1968 die Landesregierung, einen Hochschulgesamtplan
auszuarbeiten zur Entwicklung neuer Strukturen, Organisationsformen und Ausbildungsgänge
sowie zur Regelung des Zusammenwirkens der verschiedenen Institutionen des
Hochschulgesamthereichs (§ 2). Unter diesen Institutionen erwähnte das Gesetz ausdrücklich
auch die Seminare für Studienreferendare (§ 2, Satz 6).194 Der dann im Jahre 1969 vom Ministerrat
verabschiedete Hochschulgesamtplan I wies den Studienseminaren den Auftrag zu,
künftig in der ersten Phase der Lehrerausbildung mitzuwirken, erziehungswissenschaftliche
Forschung zu betreiben und Lehrerfortbildungsprogramme zu entwickeln. Dazu aber müssten
Organisation und Status der Seminare neu geregelt werden.195 Die Studienseminare differenzierten
diesen Aufgabenkatalog weiter zu einer Ordnung der Studienseminare im Rahmen des
Hochschulgesamtplanes: Neben der Referendarausbildung wollten sie durch Zusammenarbeit
mit den Schulen und mit Angeboten zur Lehrerfortbildung die innere und äußere Reform der
Gymnasien fördern, neue Unterrichtsverfahren entwickeln, Curricular-Forschung betreiben,
empirische Untersuchungen zu Lernpsychologie, pädagogischer Soziologie, Begabungsforschung
und Lehrmittel durchführen, insbesondere aber mit allen anderen Hochschulen ihrer
Region zusammenarbeiten.196 Unter Bezug auf diese Ordnung beantragte die Konferenz der
Seminarleiter dann im Februar 1969 erneut den Hochschulstatus für die Seminare.197

Ein weiterer Umstand kam fördernd hinzu: Bereits der Ausschuss für das Erziehungs- und
Bildungswesen hatte für Studenten des höheren Lehramtes ein substantielles pädagogisches Begleitstudium
gefordert,198 das die Frankenthaler KM K-Vereinbarung dann schließlich 1970 auf

191 Vgl. z.B. das Verzeichnis des Jahres 1966. Aus einer Zusammenstellung des Jahres 1968 (Marginaldatierung)
erfährt man beispielsweise, dass neun Freiburger Fachleiter als Schulbuchautoren, sechs Fachleiter als wissenschaftliche
Autoren und fünf Fachleiter als Lehrbeauftragte an der Universität oder an der Pädagogischen Hochschule
tätig waren. In: AStF, Akte III: Konferenzen.

192 Vgl. die Übersicht über die vorgeschlagenen Forschungsaufgaben (Mai 1968). In: Ebd.

193 Ihr vorläufig sichtbarstes Ergebnis war 1966 die Überleitung aller Fachleiter in die Besoldungsgruppe A 14a,
verbunden mit dem späteren Bewährungsaufstieg nach A 15, vgl. Rundschreiben des Sprechers Beilhardt an die
Seminarleiter vom 21.9.1965. In: AStF, Akte II: Status.

194 Landeshochschulgesetz vom 19.3.1968. In: Gesetzblatt für Baden-Württemberg 1968, S. 81. Die damit erstrebte
Nähe zu den Pädagogischen Hochschulen provozierte natürlich Pläne, sie mit diesen zu vereinigen. Und in der
Tat stellte die SPD-Fraktion im Frühjahr 1970 den Antrag, die Seminare in die Pädagogischen Hochschulen einzugliedern
, was dann wiederum der damalige Koalitionspartner CDU mühsam verhinderte. Vgl. das Rundschreiben
von Beilhardt vom 23.3.1970. In: Ebd.

195 Rahmenplan für einen differenzierten Hochschulbereich. Hochschulgesamtplan I der Landesregierung Baden-
Württemberg. Hg. vom Kultusministerium Baden-Württemberg. Villingen 1969, S. 72f.

196 Entwurf letzter Hand vom Herbst 1969. Er basierte auf einem Arbeitspapier, das Dr. Kaspar entworfen und am
2.4.1969 den anderen Studienseminaren zugeleitet hatte. Beides in: AStF, Akte II: Status.

197 Schreiben von Beilhardt an das Kultusministerium vom 24.2.1969. In: Ebd.

198 Empfehlungen und Gutachten des deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen. 10. Folge.
Stuttgart 1966, S. 21.

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