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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 16
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betrug zehn Jahre oder auch länger.78 Eingesetzt wurde er von den Pflegern.79 Hierbei kam es
des Öfteren vor, dass der Meister der guoten Hute aus den Reihen der Aussätzigen kam, also
selbst an Lepra erkrankt war. Was die finanzielle Entlohnung des Gutleutmeisters und seiner
Frau betrifft, so waren sie vermutlich Inhaber einer Herrenpfründe.80 Ein Grof3teil seiner täglichen
Aufgaben ist dem Amtseid zu entnehmen, den er abzulegen hatte.81 Er musste schwören,
zuo des hus Sachen, Zinsen, nutzen gutem und buw getruwlich zu luogen und ze sehen. Außerdem
gelobte er, des hus pflegern in allen Sachen, von des hus wegen, gehorsam ze sin. Ohne
das Wissen und die Zustimmung des Pflegers war es ihm nicht erlaubt, dez guotenlut huses
guter jemanden zeverlyhen. Er war verpflichtet, über alle Geschäfte, die er für das Haus tätigte,
den pflegern ... Rechnung zegeben, ihren Rat einzuholen und nach ihren Anweisungen zu handeln
. Darüber hinaus war er angehalten, sogar über die Einnahmen aus dem Verkauf von kes
und anken (= Käse und Butter) Buch zu führen. Auch die Aufsicht über das vyh und allen dem,
das dem hus zugehöret oblag ihm. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörte es, über die Einhaltung
der Hausordnung zu wachen.82 So heißt es z. B. in der Siechenordnung von 1480, dass
des huses meister keinem siechen daselhs on anbracht und on wissen eins burgermeisters in
die statt wandel gönnen soll.83 Bei Verletzung der Hausordnung war er befugt, die entsprechenden
Strafen zu verhängen. Ferner ist nicht auszuschließen, dass er wie andernorts so auch
in Freiburg an der Lepraschau beteiligt und für die Sequestrierung der Erkrankten zuständig
gewesen war.84 Dass der Gutleutmeister seine Aufgabe nicht immer zur Zufriedenheit der Pfleger
ausübte, zeigt das Jahr 1519, als ein Meister und seine Frau wegen Diebstahls und Unterschlagung
von Geldern des Gutleuthauses zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurden.85

Die Siechenmeisterin war in der Regel die Ehefrau des Gutleutmeisters. Sie findet erstmals
1313 Erwähnung, als von einer Schwester Adelheid und einem Meister namens Bruder Johannes
zu lesen ist.86 Nach dieser Quelle sorgte sie vor allem für die Verpflegung der Siechen und
die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungen, wahrscheinlich der kleineren pekuniären
Almosen oder der gespendeten Naturalien. Wenn ihr Mann außer Haus war, übernahm sie seine
Vertretung.87

Die finanzielle Ausstattung

Wenn man bedenkt, welche Kosten anfielen, darf man annehmen, dass die gesammelten Almosen
allein nicht ausreichten, um eine Institution wie das Gutleuthaus zu unterhalten. Es galt,
den Aussätzigen ein Obdach zu geben, sie angemessen zu ernähren und einzukleiden sowie das
Personal zu bezahlen. Auch An-, Neu- und Umbauten am Gebäude verursachten Kosten.

Aus einem der Rechnungsbücher des Gutleuthauses aus den Jahren 1698 bis 1703 lässt sich
beispielhaft ersehen, woher die Einnahmen kamen und wofür sie ausgegeben wurden.88 Die
Einkünfte resultierten hauptsächlich aus Zinsen für verpachtete Äcker und Matten sowie Kapital
- und Bodenzinsen aus Grundbesitz. Auch der Verkauf von Getreide und Wein brachte

78 Siehe hierzu und im Folgenden Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 69.

79 Hecht (wie Anm. 29), S. 25.

80 Diese Aussage beruht auf einem Vergleich mit den Verhältnissen im Freiburger Heiliggeist-Spital. Vgl. auch Siegfried
Reicke: Das deutsche Spital und sein Recht im Mittelalter. Bd. 2. Das deutsche Spitalrecht. Stuttgart 1923.
S. 212.

81 StadtAF B3 Nr. 3, fol. 21v.

8- Ecker (wie Anm. 27), S. 479.

83 KoRTH/ALBERT(wie Anm. 6), S. 535, G Nr. 108.

84 Keil (wie Anm. 31), S. 88.

85 Lincke (wie Anm. 16), S. 66.

86 Knefelkamp (wie Anm. 10), S. 69 und 199.

87 Hecht (wie Anm. 29), S. 25.

88 Stadt AF. EI B 11c Nr. 6.

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