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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
125.2006
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2006/0109
Abb. 2 Markgräfin Maria Anna
von Baden-Baden (1706-1755).
Porträt in Öl (0,94 x 0,83 m) im
Schloss des Freiherrn Konrad von
Enzberg in Mühlheim an der
Donau, Künstler unbekannt
(Foto: Wolfgang Ziefle 1992)

1717 wurde Ludwig Georg zum kaiserlichen Generalfeldwachtmeister ernannt. Am 7. Juni
1727 übernahm er mit Vollendung seines 25. Lebensjahres die Regentschaft über die Markgrafschaft
Baden-Baden." Über ihn wird gesagt, dass er kein guter Landesherr war und sich
nur wenig für sein Amt interessierte. Seine Mutter Sibylla Augusta zog sich nach Ettlingen auf
ihren Witwensitz zurück, wo sie am 10. Juli 1733 an Brustkrebs starb.12 Am 3. April 1731 erfolgte
durch den Schwiegervater Fürst Adam Franz von Schwarzenberg, der als Oberststallmeister
in kaiserlichem Dienst stand, im Auftrag Kaiser Karls VI. auf Schloss Krummau die
Aufnahme Markgraf Ludwig Georgs in den Orden vom Goldenen Vlies.13 Als 1733 der polnische
Thronfolgekrieg ausbrach, zog sich der „Jägerlouis" mit seiner Familie nach Schlackenwert
(Ostrov nad Ohri) bei Karlsbad (Karly Vary) zurück, wo er in Ruhe seiner Jagdleidenschaft
frönen konnte. 1735 verlegte die Familie ihren Wohnsitz nach Rastatt. Für die kostspielige
Jagd standen dem Markgrafen das Jagdschloss Scheibenhardt und die böhmischen Güter
der Mutter zur Verfügung. 1743 wurde er Generalfeldzeugmeister des schwäbischen Kreises
und Inhaber des Regiments seines Vaters Ludwig Wilhelm, doch hatte er keine militärischen
Ambitionen.

11 Einen kurzen Überblick seines Lebens bietet Susan Richter, ebd.

12 Die Enkelin Elisabeth erbte die Nutznießung aus der Herrschaft Lobkowicz, 10.000 fl und einiges an Schmuck
(177 Objekte), GLA, 46/4097, Testament der Sybilla Augusta vom 20. April 1733. Hierzu auch GLA, 46/4098
und 46/4099 mit Zusatzbestimmungen.

13 Fürst Karl zu Schwarzenberg: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg. Neustadt an der
Aisch 1963, S. 161f.

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