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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 7
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0007
Und soll jegliche Hofstätte sein hundert Schuh lang

und fünfzig breit.

Archäologische Befunde zur hochmittelalterlichen Parzellenstruktur

der Stadt Freiburg im Breisgau

Von

Frank Lübbecke

Seit der an der Antike geschulten Renaissance sind wir gewohnt, bei der Neuanlage von Städten
und Stadtteilen planmäßig vorzugehen, so dass regelmäßige Stadtstrukturen entstehen.
Auch viele Stadtgründungen des Mittelalters zeigen regelmäßige Grundrisse.1 Aber sind diese
Strukturen, wie wir sie heute vorfinden, tatsächlich Beweis für mittelalterliche Stadtplanung?
Dieser Frage möchte ich am Beispiel Freiburgs nachgehen.2 Die Besiedlung begann in Freiburg
um 1100. Zwei Jahrzehnte später erhielt die schnell wachsende Kommune das Marktrecht
durch die Herzöge von Zähringen. Anschließend wurde mit dem Bau der Marktstraße, der
Pfarrkirche und der Stadtmauer begonnen.

Singule autem aree in longitudine centum, in latitudine quinquaginta pedes habebunt; et de
qualibet area .xii den.[arii]publice monete annuatimin festo beati Martini iure censuali do-
mono sunt perolvendi, heißt es in der 1218 verfassten Bestätigung des Freiburger Stadtrechts.3
Es ist die erste urkundlich überlieferte Nennung der Hofstättengröße von 50 x 100 Fuß und der
„Herrschaftsrecht" genannten Grundsteuer von 12 Pfennig. Dieser Passus dürfte bereits in der
Bestätigung des Stadtrechts um 1152/53 gestanden haben. Möglicherweise galt sie auch schon
für den Siedlungsbeginn um 1100.4

1 Vergleiche dazu den Tagungsband: Die vermessene Stadt - Mittelalterliche Stadtplanung zwischen Mythos und
Befund (Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit 15). Paderborn
2004.

2 Überarbeitete Fassung eines auf der Tagung ..Forum Urbes Medii Aevii IV" (20.-22.04.2005) in Brünn/Tschechien
gehaltenen Vortrags.

3 Marita Blattmann: Die Freiburger Stadtrechte zur Zeit der Zähringer. Rekonstruktion der verlorenen Urkunden
und Aufzeichnungen des 12. und 13. Jahrhunderts (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg
i.Br. 27). FreiburgAVürzburg 1991, S. 103 und 552. Im deutschsprachigen Stadtrecht von 1293 lautet der entsprechende
Passus: Dem herren sol iegelich hofstat geben einen Schilling Pfenninge ze zinse zwisschent sante
martins mes uh wienahten. Uh sol iegelich hofstat sin hindert schuhe lang uh fünfzig breit (ebd., S. 103 und 672).

4 Ebd.. S. 708: Matthias Untermann: Archäologische Befunde zur Frühgeschichte der Stadt Freiburg. In: Freiburg
1091-1120. Neue Forschungen zu den Anfängen der Stadt (Archäologie und Geschichte. Freiburger Forschungen
zum ersten Jahrtausend in Südwestdeutschland 7). Sigmaringen 1995, S. 195-230. hier S. 212; Ders.:
Das ,.Harmonie"-Gelände in Freiburg im Breisgau (Forschungen und Berichte der Archäologie des Mittelalters
in Baden-Württemberg 19). Stuttgart 1995, S. 151-153; Ders.: Archäologische Beobachtungen zu den Freiburger
Altstadt-Straßen und zur Entstehung der Bächle. In: Schau-ins-Land 114 (1995), S. 9-26: Ders.: Archäologie
in der Stadt. Zum Dialog der Mittelalterarchäologie mit der südwestdeutschen Stadtgeschichtsforschung. In:
Stadt und Archäologie. Hg. von Bernhard KirchgAssner und Hans-Peter Brecht (Veröffentlichungen des
südwestdeutschen Arbeitskreises für Stadtgeschichtsforschung 26). Stuttgart 2000. S. 9-44, hier S. 23f.; Armand
Baeriswyl: Stadt, Vorstadt und Stadterweiterung im Mittelalter. Archäologische und historische Studien zum
Wachstum der drei Zähringerstädte Burgdorf, Bern und Freiburg im Breisgau (Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte
und Archäologie des Mittelalters 30). Basel 2003, S. 105.

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