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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 18
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schmalen Grundstücken Salzstraße 22 und 24 der Fall (Abb. 2). Beide Vorderhäuser entstanden
1252 bis 1255, offensichtlich nachdem ein ca. 17 m breites Grundstück geteilt worden ist.
Solche schmalen spätmittelalterlichen Parzellen bestimmen heute weitgehend das Freiburger
Straßenbild, sofern es nicht im Zweiten Weltkrieg zerstört wurde.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden: Das Hofstättenmaß von 50 x 100 Fuß (16,20 x 32,40
m) wurde in Freiburg im 12. Jahrhundert als reales Grundstücksmaß genutzt. Es diente also
nicht nur als Berechungseinheit für die Grundsteuer. Dieses Parzellenmaß wurde pragmatisch
verwendet, das heißt es wurde an die bestehenden Strukturen angepasst. Der wachsende Siedlungsdruck
scheint schon um 1200 dazu geführt zu haben, dass neu erschlossene Areale in der
Stadt nicht mehr an der Grundstücksnorm von 50 x 100 Fuß orientiert waren, wie das Beispiel
„Unterlinden" zeigt. Die früher besiedelten Stadtgebiete im Südosten folgten dieser Entwicklung
, indem dort die ursprünglichen Großparzellen teilweise aufgeteilt wurden. Auch in anderen
Städten des südwestdeutschen und nordschweizerischen Raums wie Bern oder Burgdorf
lässt sich eine ähnliche Entwicklung beobachten.18

18 Armand Baeriswyl: Die geplante Stadterweiterung. Befunde und Hypothesen an einigen Beispielen aus dem
Kanton Bern. In: Die vermessene Stadt (wie Anm. 1), S. 61-65.

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