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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 24
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behör in seinen Besitz über. Johann gab beides umgehend seiner Tochter Elisabeth als Mitgift
in die Ehe mit Otto von Hachberg mit und erhöhte diese sogar noch um 480 Silbermark in bar.13
Es wurde vereinbart, dass Markgraf Heinrich vorerst für weitere acht Jahre die Herrschaft inne
haben, bevor sie an die jungen Eheleute übergehen sollte. Zugleich ließen sich Johann und
seine Ehefrau Gisela für ihren Sohn Martin und dessen Waldkircher Herrschaft Kastelburg ein
Bündnis mit dem Markgrafen zusichern.14

Dieses regelrechte Ehegeschäft war jedoch nicht das einzige, das Johann Malterer einfädelte.
Auch die beiden anderen Töchter Margarethe und Gisela wurden entsprechend verheiratet,
wenngleich die Quellenlage in diesen beiden Fällen diffuser ist. Ebenfalls im Jahr 1356, rund
einen Monat früher, kaufte der Freiburger Patrizier Hesso Snewlin im Hof von den Herren von
Osenberg die Burg und das Dorf Riegel am nordöstlichen Kaiserstuhl. Kurz darauf schloss er
gemeinsam mit Johann Snewlin zem Wiger, einem Großonkel der Malterer-Töchter, und Dietrich
von Falkenstein ein Bündnis für die bei Riegel gelegene Stadt Endingen mit der Stadt Freiburg
.15

Genau diese drei Herren, Hesso Snewlin im Hof, Johann Snewlin zem Wiger und Dietrich
von Falkenstein waren allerdings auch an dem nahezu zeitgleich geschlossenen Ehehandel Johann
Malterers mit den Markgrafen von Hachberg beteiligt, von dem soeben die Rede war. Dabei
handelten Sie als sogenannte Pfleger für den Malterer und seine Ehefrau Gisela. Wie sich
noch zeigen wird, war die Aufgabe dieser Pfleger hier und bei anderen Geschäften deren
Durchführung und die Interessen Währung für die Malterer, insbesondere für die Nachkommen
Johanns.16

Gleich auf mehreren Ebenen fallen Beziehungen zwischen den beiden Vorgängen um die
Herrschaft Hachberg einerseits und Riegel/Endingen andererseits auf. Nicht nur, dass die bei
der einen Gelegenheit als Pfleger beteiligten drei Herren auch in den zeitnahen anderen Vorgang
involviert waren. Da später Johanns Ehefrau Gisela Malterer nach dem Tod ihres Mannes
(t wohl vor 1360) im Besitz von Burg und Herrschaft Riegel war, wurde bereits vermutet, dass
die drei Herren auch diesbezüglich als Pfleger der Familie Malterer wirkten und mit deren Geld
und in deren Auftrag die genannten Güter erwarben.

Wie aus dem Günterstaler Totenbuch hervorgeht, war eine weitere Tochter Johann Malterers
, ich nenne sie, um eine Verwechslung mit ihrer Mutter und ihrer gleichnamigen Nichte zu
vermeiden, Gisela IL, mit einem Herrn von Üsenberg verheiratet, den Maurer als Hesso von
Osenberg identifizieren konnte.17 Die Herren von Üsenberg waren eine der wenigen Adelsfa-

13 Zu den hohen Mitgiften, mit denen Patrizier ihre Töchter in Ehen mit Adligen ausstatten mussten, vgl. allgemein
Karl-Heinz SPIEß: Aufstieg in den Adel und Kriterien der Adelszugehörigkeit im Spätmittelalter. In: Zwischen
Nicht-Adel und Adel (wie Anm. 5), S. 16f.; Ulf Dirlmeier: Merkmale des sozialen Aufstiegs und der Zuordnung
zur Führungsschicht in süddeutschen Städten des Spätmittelalters. In: Pforzheim im Mittelalter. Studien zur
Geschichte einer landesherrlichen Stadt. Hg. von Hans-Peter Brecht (Pforzheimer Geschichtsblätter 6).
Sigmaringen 1983, S. 93f.; Andermann (wie Anm. 5), S. 377; Zotz (wie Anm. 3), S. 38f. und 43.

14 Joseph Dambacher: Urkunden zur Geschichte der Grafen von Freiburg. In: ZGO 20 (1867), S. 456-470, hier S.
456ff.; Eva-Maria Butz: Adlige Herrschaft im Spannungsfeld von Reich und Region. Quellendokumentation
zur Geschichte der Grafen von Freiburg 1200-1368 (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg i.Br.
34/2). Freiburg 2002, Nr. 916.

15 Maurer (wie Anm. 1), S. 22f. In Riegel hatte Johann bereits im Jahr 1353 vom Kloster Einsiedeln den Fronhof
mit Zubehör in Endingen und Riegel für 1310 Mark Silber erworben. Vgl. Regesta Episcoporum Constantien-
sium. Regesten zur Geschichte der Bischöfe von Constanz von Bubulcus bis Thomas Berlower 517-1496. Bd. 2.
Bearb. von Alexander Cartellieri mit Nachträgen und Registern von Karl Rieder. Innsbruck 1905, Nr. 5109.

16 In der Praxis hatten die Pfleger also eine Mischung aus vormundschaftlichen und vogteilichen Aufgaben. Vgl.
allgemein Gabriele von Olberg: Artikel „Pfleger". In: Handwörterbuch zur deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 3.
Berlin 1984, Sp. 1730-1733; Dambacher (wie Anm. 14), S. 456ff.; Butz (wie Anm. 14), Nr. 916.

17 Maurer (wie Anm. 1), S. 33ff.

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