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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 27
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bar, dass er bereits Mitte der fünfziger Jahre altersbedingt nicht mehr bei bester Gesundheit war
und die Verhältnisse seiner Kinder unter einem gewissen Zeitdruck noch regeln wollte. Hierfür
spricht auch, dass er und seine Frau Gisela schon vor dem Jahr 1353 Vorkehrungen für ihren
Nachlass trafen. Bereits hierbei waren die drei Pfleger beteiligt, die allesamt aus patrizischen
und zugleich ritterlichen Freiburger Familien stammten, und die ab diesem Zeitpunkt als Sachwalter
insbesondere für die Malterer-Kinder auftraten.28 Ihre Rolle bei den genannten Vorgängen
mutet zunächst etwas merkwürdig an, da sie zur Durchführung verschiedener Rechtsgeschäfte
herangezogen wurden, die Johann Malterer auch als selbständige Rechtsperson hätte
abwickeln können. Wie die weiteren Ereignisse jedoch zeigen bestand die Aufgabe der Pfleger
in der Interessenwahrung für die Hinterbliebenen Johanns, wobei sie offenbar als Grundlage
für ihr späteres Engagement schon zu dessen Lebzeiten in die Aktivitäten der Malterer eingebunden
wurden.

Auch unmittelbar nach dem Tod Johann Malterers, als dessen Ehefrau Gisela und die Kinder
das Dorf Betzenhausen mit den dortigen Gerichtsrechten erwarben und als Martin vom
Freiburger Grafen das Dorf Eichstetten am Kaiserstuhl zu Lehen erhielt, waren die Pfleger
daran beteiligt.29 Ebenso als Gisela und ihre Kinder im Jahr 1365 eine Burg und Güter in Lenzkirch
erwarben.30 Als im Jahr 1360 Martin Malterer von der Waldkircher Äbtissin das Meier-
tum Simonswald erhalten hatte, stand ihm der Pfleger Hesso Snewlin im Hof in diesem Amt
zur Seite.31

Allem Anschein nach erreichten Johann und Gisela Malterer für ihre Kinder jedoch mehr als
nur eine überstandesgemäße Ausstattung. Die Verschwägerungen zwischen den Familien begründeten
allem Anschein nach ein gutes Verhältnis untereinander, das sich in der Folge mehrfach
in gemeinsamem Handeln niederschlug. Martin Malterer war dabei in der Breisgauer
Adelsgesellschaft als fester Bestandteil und keineswegs als Fremdkörper wahrzunehmen. So
standen im Konflikt des Grafen Egen EL von Freiburg mit der Stadt Freiburg sowohl Martin
Malterer, als auch seine Schwäger Markgraf Otto von Hachberg, zu dem offenbar ein besonders
inniges Verhältnis bestand, und Hesso von Osenberg auf Seiten des Grafen.32 Auch Markgraf
Otto war unter den Gefallenen der Schlacht von Sempach, wie auch Martins Schwäger Johann
und Graf Walram IV. von Tierstein.33 Auch über den Tod Martins hinaus war sein Neffe
Johann von Blumeneck der Familie Malterer verbunden und wahrte deren Interessen, worauf
noch zurückzukommen sein wird.

28 Maurer (wie Anm. 1), S. 19. Vgl. Urkundenbuch Freiburg (wie Anm. 26), Nr. 214, S. 422, der Terminus ante
ergibt sich aus der Nennung der Pfleger (sin kinden pflegern) in dieser Urkunde vom 12. März 1353; Dambacher
(wie Anm. 14), S. 465: ... die Ordnung, das gemechde vnd die geding, die Johannes der Malterer vndfrow
Gysel, sin eliche würtin, die vorgenanten, vber sich selber vnd vber ire kint vnd vber ir gut geordent, gemacht
vnd verbriefet hant, darüber sie zu pfleger genomen vnd geseczet hant die vorgenanten hern Hessen Snewlin,
hern Johanns Snewlin, rittere, vnd Dietrichen von Valkenstein, hern Cunen sun, die erwähnte Urkunde über
die Nachlassregelung ist nicht erhalten, vgl. hierzu unten Anm. 42.

29 UHS (wie Anm. 7), Nr. 453; Butz (wie Anm. 14), Nr. 973.

30 Fürstenbergisches Urkundenbuch. Sammlung der Quellen zur Geschichte des Hauses Fürstenberg und seiner
Lande in Schwaben. Bd. 2. Hg. vom fürstlichen Hauptarchiv in Donaueschingen. Tübingen 1877, Nr. 399 (künftig
zitiert als FUB).

31 Brigitte Gass/Andreas Haasis-Berner/Boris Bigott: Artikel „Simonswald (EM)". In: Die Burgen im mittelalterlichen
Breisgau, I. Nördlicher Teil, Halbband L-Z (wie Anm. 2), S. 409; Maurer (wie Anm. 1), S. 38.

12 Butz (wie Anm. 14), Nr. 1046f. und 1050.

33 Gottfried Boesch: Die Gefallenen der Schlacht bei Sempach aus dem Adel des deutschen Südwestens. In: Alemannisches
Jahrbuch 1958, S. 264ff.; Ernst Weydmann: Die Grafen von Tierstein. In: Genealogisches Handbuch
zur Schweizer Geschichte. Bd. 1: Hoher Adel. Hg. von der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft.
Zürich 1908, S. 140 und S. 130f. mit Tafel 19.

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