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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 33
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aus dem Erbe Martin Malterers eine Mitgift von 700 Mark Silber in die Ehe bringen sowie XA
der Heidburg (die übrigen % der Burg waren im Besitz ihrer Schwestern). Unter den Zeugen
dieser Verlobung waren Graf Walram III. von Tierstein, der Vater Annas und Großvater der
Braut, Ritter Dietrich von Falkenstein, der letzte der noch lebenden Pfleger der Malterer, ferner
Konrad Dietrich Snewlin zem Wiger, der Sohn des anderen Pflegers Johann zem Wiger.48

Die Ehe von 1356 zwischen Elisabeth Malterer und Otto von Hachberg hatte der Markgrafenfamilie
offenbar nur eine kurzzeitige finanzielle Entlastung gebracht. Zum Ende des 14.
Jahrhunderts hin mehren sich wieder die Anzeichen einer verschärften Krise, die schließlich
im Jahr 1415 im kompletten Verkauf der Herrschaft Hachberg gipfelte. Erneut sollte diese Herrschaft
also 1390 durch eine mit einer Heirat verbundene Finanzspritze gefüllt mit Malterer-
Geld stabilisiert werden. Seitens Anna Malterer/von Nellenburg dürfte die wiederholte Ansip-
pung an die Hachberger neben einer aus ständischen Gesichtspunkten vorteilhaften Heirat für
die Tochter auch eine Stärkung der alten Verbindung zwischen den beiden Familien ausschlaggebend
gewesen sein.

Wann die Heirat tatsächlich zustande kam ist unklar, da der Bräutigam Heinrich bei der Verlobung
erst neun Jahre alt gewesen zu sein scheint und bald nach 1397 bereits verstarb. Da
Markgraf Hesso offenbar in der folgenden Zeit bis 1399 über die Mitgift der Braut verfügte
und die Heidburg in Besitz genommen hatte, scheint die Ehe aber tatsächlich geschlossen worden
zu sein.49 Margarethe Malterer heiratete nach dem Tod Heinrichs den adligen Kaspar von
Klingenberg, der danach die ehemals dem Markgrafen zugesagten Güter aus der Mitgift seiner
Gattin beanspruchte. Erst nach einem Schiedsspruch Graf Eberhards von Württemberg aus dem
Jahr 1399 konnte der Klingenberger die Herausgabe der betreffenden Güter erreichen, insbesondere
der Heidburg und des Dorfs Eichstetten am Kaiserstuhl.50

Eine weitere Einheirat in eine benachbarte Familie von hohem Adel glückte in der Verbindung
Verena Malterers mit Graf Konrad von Tübingen, die um 1391 geschlossen wurde. Konrad war
der Sohn der Gräfin Klara von Freiburg, die mit Pfalzgraf Gottfried/Götz von Tübingen verheiratet
war. Gottfried hatte als Pleitier seine Herrschaft Tübingen verkaufen müssen und wohl
noch nicht einmal damit alle seine Schulden tilgen können. Aus Furcht, für diese Restschulden
in die Pflicht genommen zu werden, fanden sich die Untertanen Klaras erst nach der Zusage,
dass sie und nicht ihr Mann die Herrschaft führen würde, zum Gefolgschaftseid bereit, als
Klara im Jahr 1356 ihrem verstorbenen Vater in der Herrschaft über Freiburg nachfolgte.51

Die Herrschaft Klaras über die Stadt blieb jedoch nur eine kurze, achtzehnmonatige Episode,
da sie von ihrem Onkel Graf Egen II. verdrängt und mit den Burgen Lichteneck bei Hecklin-
gen und Nimburg etwas südlich davon abgefunden worden war.52 Der gemeinsame Sohn aus
der Ehe Klaras mit Gottfried, Konrad von Tübingen, scheint in Finanzdingen zunächst ähnlich
glücklos wie sein Vater gewesen zu sein, so dass auch in diesem Fall eine Malterer-Braut mit

4S Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515. Hg. von der Badischen Historischen Kommission
, Bd. 1. Innsbruck 1900, Nr. h394 (künftig zitiert als RMB); Maurer (wie Anm. 4), S. 239; Bigott/Jenisch
(wieAnm. 11), S. 131. Zur Heidburg vgl. Maurer (wie Anm. 1), S. 40; Gabriele Weber-Jenisch/Bertram Jenisch
: Artikel „Hofstetten (OG)". In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, I. Nördlicher Teil, Halbband A-
K (wie Anm. 2), S. 205.

49 RMB (wie Anm. 48), Nr. h435; Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und
des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden. Teil 1. Karlsruhe 1764, S, 459ff.; Maurer (wie Anm. 1), S. 42f.
und 49.

50 RMB (wie Anm. 48), Nr. h435. Vgl. Weber-Jenisch/Jenisch (wie Anm. 48), S. 205.

51 Urkundenbuch Freiburg (wie Anm. 26), Nr. 228, S. 444ff.; Gerchow/Schadek (wie Anm. 3), S. 169f.

52 Eva-Maria Butz: Weiblicher Herrschaftsanspruch zwischen Recht und Realität. Pfalzgräfin Klara von Tübingen
als grefin und frowe zuo Friburg. In: Schau-ins-Land 122 (2003), S. 37-49; Alfons Zettler: Artikel „Nimburg
(Teningen, EM)". In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, I. Nördlicher Teil, Halbband L-Z (wie Anm.
2), S. 316.

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