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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 35
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0035
Ein Versuch des Malterer-Pflegers Dietrich von Falkenstein, sich auf der Burg festzusetzen,
scheiterte ebenso, wie auch ein Zugriff des Johann von Blumeneck.58 Beide Versuche dürften
zur Wahrung der Malterer-Interessen unternommen worden sein und fanden wahrscheinlich in
Absprache mit Anna Malterer/von Nellenburg statt.59 Durch die Heirat Giselas mit Ulrich von
Schwarzenberg dürfte wegen seiner Nachbarschaft zur Kastelburg und seiner Vogtei über das
Waldkircher Kloster sowie der schwarzenbergischen Tradition die Rückgewinnung der Herrschaft
Kastelburg angestrebt worden sein.

Wenngleich sich in den Quellen zu Ulrich von Schwarzenberg und seiner Gattin hierfür keine
direkten Hinweise finden, so verstärkt sich dieser Verdacht angesichts der weiteren Heiraten,
die Gisela III. nach Ulrichs Tod einging. In zweiter Ehe ist sie ab 1412 mit Eppo III. von Hatt-
statt belegt.60 Eppo war nicht nur erneut eine gute Partie, denn die Hattstatter waren eine adlige
Familie aus dem Elsass und damals im Pfandbesitz der Burgen Sponeck und Burkheim am
Kaiserstuhl, sondern auch er bemühte sich, im Elztal Fuß zu fassen, wo die Hattstatter bis dahin
keinerlei Interessen hatten. Im Jahr 1414 konnte er die Stadt Waldkirch pfandschaftlich von
Graf Hermann von Sulz erwerben, der die ehemaligen Malterer-Güter Kastelburg und Waldkirch
seit 1396 inne hatte. Die Burg verblieb jedoch zunächst im Besitz des Grafen.

In dritter Ehe, nachdem Eppo von Hattstatt 1417 verstorben war, heiratete Gisela schließlich
Bertold von Staufen. Auch auf diese dritte Eheschließung könnte noch Anna Malterer/von Nellenburg
Einfluss genommen haben, da sie erst 1419 starb.61 Abermals scheint der neue Schwiegersohn
angehalten worden zu sein, sich in den Besitz der Kastelburg und der früheren Malterer
-Güter im Elztal zu bringen. Nach einigen Anstrengungen gelang Bertold dies schließlich.
1429 konnte er von Graf Hermann von Sulz weitere zur Herrschaft Kastelburg gehörende Ortschaften
pfandschaftlich erwerben, so dass mit diesen und der bereits von Eppo von Hattstatt
für die Malterer erworbenen Stadt Waldkirch weite Teile des Burgzubehörs sich in seiner Hand
befanden. Im folgenden Jahr musste der Graf schließlich auch die Burg aufgeben, die damals
ebenso an Bertold von Staufen ging. Wenngleich es noch bis ins Jahr 1442 dauerte, bis sich mit
Jakob von Staufen ein Sohn Bertolds und Giselas auf der Burg festsetzen konnte - nebenbei
bemerkt mit tatkräftiger Hilfe des Ludwig von Blumeneck -, so war es auf lange Sicht doch
gelungen, wieder zumindest einen Teil der Nachkommenschaft Martin Malterers auf der Kastelburg
zu installieren, denn die Herren von Staufen bleiben bis in die frühe Neuzeit im Pfandbesitz
der Herrschaft Kastelberg.62

Dass bei dem Erwerb der Herrschaft Kastelberg durch Bertold von Staufen seine Ehefrau Gisela
Malterer und bis zu deren Tod ihre Mutter Anna die treibenden Kräfte waren liegt nahe,
da das Wirkungsfeld der Familie von Staufen traditionell um die namengebende Burg und Stadt
südlich von Freiburg sowie im dortigen Münstertal lag.63 Im Elztal hatte auch diese Familie -
gleich wie die Hattstatter - dagegen vor der Ehe mit der Malterer-Tochter keine Interessen. Die
Herren von Staufen litten ebenfalls unter der im Adel verbreiteten Geldknappheit, so dass die
Erwerbspolitik Bertolds ohne eine beträchtliche Mitgift Giselas auch in ihre dritte Ehe kaum

58 Oberbadisches Geschlechterbuch (wie Anm. 22), S. 118; Rambach (wie Anm. 57), S. 42. Hermann Rambach:
Die Kastelburg bei Waldkirch (Beiträge zur Geschichte der Stadt Waldkirch). Waldkirch 21969, S. 18, meint dagegen
, es habe sich um Heinrich von Blumeneck gehandelt, einen Bruder Johanns. Ihm wurde gefolgt bei
Bigott/Haasis-Berner (wie Anm. 24), S. 487.

59 Vgl. Maurer (wie Anm. 1), S. 41.

60 Vgl. Oberbadisches Geschlechterbuch (wie Anm. 22), S. 545ff. Zu den Hattstattern vgl. Veronika Feller-Vest:
Die Herren von Hattstatt. Rechtliche, wirtschaftliche und kulturgeschichtliche Aspekte einer Adelsherrschaft (13.
bis 16. Jahrhundert) (Europäische Hochschulschriften, Reihe 3, Bd. 168). Bern/Frankfurt 1982.

61 Rambach (wie Anm. 57), S. 41. Vgl. Maurer (wie Anm. 1), S. 42.

62 Bigott/Haasis-Berner (wie Anm. 24), S. 488ff.; Maurer (wie Anm. 1), S. 46f.

63 Vgl. Rambach (wie Anm. 57), S. 48.

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