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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 41
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Darlegungen ergibt sich, dass man bis zum Jahr 1630 nicht damit rechnen kann, Belege für eine
kirchliche Erhebung von Stadtpatronen zu finden.5

Mit der Erhebung zum Stadtheiligen war regelmäßig auch die Verehrung seiner Reliquien
verbunden; der Besitz von Reliquien war aber nicht unbedingte Voraussetzung für die Entstehung
eines Stadtpatroziniums. Die Reliquienverehrung geht zurück auf das im frühen Christentum
entstandene Brauchtum, am Grab eines Märtyrers Gedenkgottesdienste abzuhalten,
um dem Heiligen möglichst nahe zu sein, sein Andenken vor Ort zu pflegen und zu ihm als
persönlichem Fürsprecher möglichst intensiv beten zu können. In der Ostkirche verbreitete sich
sehr früh die Sitte, Reliquien in kleinen Partikeln zu verteilen, um auf diese Weise die besondere
Verehrung eines Heiligen an mehreren Orten zu ermöglichen. Dieser Brauch wurde dann
im frühen Mittelalter auch im Abendland übernommen. Es kam - zunächst aus frommen Motiven
- zu einem regen Austausch von Reliquien. An die Überführung erworbener Reliquien
erinnern heute noch die zahlreichen Translationsberichte und die damit verbundenen kirchlichen
Feste. Reliquien wurden in Prozessionen feierlich durch Kirchen und Straßen getragen
oder den Gläubigen von einem Heiltumsstuhl aus gezeigt. Man legte Reliquienverzeichnisse
und Heiltumsbücher an. Zu allen Zeiten wurde auch versucht, die Reliquien aus dem weltlichen
Handel oder aus Eroberungszügen herauszuhalten, teilweise nur mit geringem Erfolg. Die
Verehrung der Reliquien war durch genaue Vorschriften geregelt; nur die mit dem Siegel eines
Bischofs oder seines Stellvertreters versehenen Reliquien durften öffentlich verehrt werden;
der Mangel an Authentizität konnte aber im Einzelfall durch den Nachweis ununterbrochener
Verehrung ersetzt werden.6

Der Ritter Georg

Wie er zum Stadtpatron von Freiburg wurde

Es gibt weder Urkunden noch eine gefestigte Überlieferung dafür, wann und aus welchem An-
lass der hl. Georg zum Stadtpatron von Freiburg erhoben worden ist. Vor allem drei Erklärungsversuche
sind bisher unternommen worden:

a) Die vermutlich früheste Datierung dieses Patroziniums geht zurück auf die Predigten, die
Bernhard von Clairvaux am 3. und 4. Dezember 1146 im romanischen Vorgängerbau des Freiburger
Münsters gehalten hat. Jedenfalls sind im Anschluss an diese Predigten viele Freiburger
dem Aufruf zur Teilnahme am zweiten Kreuzzug gefolgt und haben sich dem Schutz des
hl. Georg als dem Patron der Ritterschaft und der Kreuzfahrer anvertraut. Es ist also denkbar,
dass bereits zu dieser Zeit Bürgerschaft und Rat der Stadt Freiburg den Ritterheiligen auch zum
Patron ihrer 1120 gegründeten Stadt erwählt haben. Außerdem wird für möglich gehalten, dass
die in der städtischen Gründungsurkunde von 1120 besonders hervorgehobenen Kaufleute
(mercatores personati) ihren Zunftpatron St. Georg auch zum Schutzpatron ihrer Stadt vorgeschlagen
haben.7 Diese Erhebung zum Stadtpatron kurz nach der Stadtgründung würde auch
übereinstimmen mit den in den letzten Jahrzehnten erzielten Ergebnissen einer wissenschaftli-

5 Artikel ..Patronus". In: Wetzer und Weite's Kirchenlexikon. Bd. 9. Freiburg 21895. Sp. 1629f.: Diederich (wie
Anm. 2). S. 38: Becker (wie Anm. 3). S. 58ff. Vgl. auch Graf. Stadtpatrone in kleineren deutschen Städten (wie
Anm. 2). S. 13, wonach die kirchenrechtlichen Normen nur selten eingehalten wurden.

* LThK (wie Anm. 3), Bd. 7, Freiburg 21935, Sp. 807ff. sowie Bd. 8, Freiburg 32006, Sp. 1091ff.; Lexikon der
christlichen Ikonographie (LCI). Bd. 3. Hg. von Engelbert Kirschbaum. Wolfgang Braunfels u.a. Freiburg
1994, Sp. 538ff.; Arnold Angenendt: Artikel „Reliquien". In: LexMA (wie Anm. 3), Bd. 7, Sp. 702ff.

7 So vor allem Müller (wie Anm. 1), S. 12f. (ohne Nachweise) und Walter Schatterer: St. Georgius patronus
Friburgi. In: Freiburger Almanach 1984, S. 75f. Vgl. auch M. Joseph Giesen: Bernhard von Clairvaux in Freiburg
. In: Schau-ins-Land 72 (1954), S. 73-79; Josef Clauss: Die St. Lambertsbüste in Lüttich und ihre Nachbildungen
in Baden und Elsaß. In: Schau-ins-Land 67 (1941), S. 54.

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