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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 72
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der durch König Heinrich (VII.) 1234 zugunsten des Freiburger Grafen entschieden wurde.8
Der Erbschaftsstreit war 1265 jedoch noch nicht beendet.9

Nachdem die Stadt Freiburg 1366 unter habsburgische Herrschaft getreten war, verblieb die
Berghoheit vorerst bei den Grafen von Freiburg. 1387 nahm Graf Konrad III. von Freiburg seinen
Schwager Markgraf Rudolf III. von Hachberg mit Wissen und Einwilligung des Bischofs
von Basel als Lehnsherrn in die Gemeinschaft der „Silberberge" und anderer Lehen auf.10 Als
die Grafen 1399 ihre Herrschaft Badenweiler an Habsburg verpfändeten, waren die Landgrafschaft
und auch die Bergrechte für sie faktisch verloren. Das Bergregal war seither Bestandteil
der habsburgischen Herrschaft, die ihr eigenes Regal beanspruchte und die Lehnsherrschaft des
Basler Bischofs nicht anerkannte. 1412 erließ der Herzog von Österreich als Vertreter des Kaisers
in Ensisheim die Anordnung, dass in allen Bergwerksangelegenheiten der österreichische
Landvogt zuständig sei. Da die Grafen von Freiburg das Pfand nicht einlösten, gelangte die Verfügungsgewalt
über die Gruben auf dem Schauinsland, von Todtnau und im oberen Wiesental
an die Habsburger.11

Die Rechtsgrundlage, auf der im Mittelalter Bergbau betrieben wurde, waren Gewohnheitsrechte
. Bis Anfang des 16. Jahrhunderts gab es keine einheitlichen Bergordnungen. Die Rechtsgrundsätze
für die einzelnen Reviere wurden auf Basis von Gewohnheitsrechten zusammengestellt
, auf die auch in den Verleihungsurkunden des 14. Jahrhunderts Bezug genommen wird.
Aus der Zeit vom 14. bis 16. Jahrhundert sind mehrere Rechtsquellen aus dem Montanwesen
erhalten, die vor dem Hintergrund der Ausdehnung des habsburgischen Machtbereiches gesehen
werden müssen, z.B. der Entwurf einer Bergordnung für das Münstertal durch den Landrichter
Johann von Osenberg 1370 und die Niederschrift im sogenannten Diesselmuoter Weis-
tum 1372. 1368 kaufte sich die Stadt Freiburg von der Herrschaft der Grafen los und unterstellte
sich den Habsburgern. Im Diesselmuoter Weistum versuchte Graf Egen DL von Freiburg,
sich seine Rechte am Bergbau im Schauinslandrevier zu sichern. Während des 15. Jahrhunderts
war der Landvogt in Ensisheim für den Bergbau im Schwarzwald zuständig. Im Münstertal entstand
eine spezielle Rechtslage, da sich St. Trudpert durch Urkundenfälschung in den Besitz
des Regalrechtes gebracht hatte. Der daraus entstandene Streit mit dem Haus Habsburg wurde
erst Ende des 18. Jahrhunderts beigelegt. Mit der von Kaiser Maximilian I. 1517 erlassenen
Bergordnung für die vorderösterreichischen Lande wurden allgemeine Rechtsgrundsätze geschaffen
, die auf dem Schwazer Bergrecht basierten. Diese Bergordnung wurde in den nachfolgenden
Jahren durch einige Punkte noch erweitert. Der Bergbau unterstand der Aufsicht der
Behörden von Schwaz in Tirol. In allen Revieren nahm er eine relativ gleichartige Entwicklung
, nachdem 1805 der größte Teil des Schwarzwaldes dem Territorium des Großherzogtums
Baden zugeschlagen worden war.

Überblick der Bergbaugeschichte im Schauinsland

Als erster historischer Nachweis für Bergbau im späteren sogenannten Südfeld des Schauinslandes
wurde häufig eine Urkunde von 1144 über den Besitz des Priorats St. Ulrich in der Will-
nau gewertet, da sich Erzgänge in der Nähe befinden.12 Sie kann jedoch nicht als Hinweis auf
eine bergbauliche Erschließung gewertet werden. Die Deutung des Namens „Brizzenberg" als

8 Freiburger Urkundenbuch. Bd. 1: Texte. Bearb. von Friedrich Hefele. Freiburg 1940. Nr. 52 und 53; Eberhard
Gothein: Beiträge zur Geschichte des Bergbaus im Schwarzwald. In: ZGO NF 2 (1887). S. 385-448, hier S. 389.
y Vgl. Hefele (wie Anm. 8), Nr. 2.

10 Johann L. Trenkle: Geschichte des Bergbaues im südwestlichen Schwarzwald. In: Zeitschrift für Bergrecht 11
(1870), S. 185-230, hier S. I94f.

11 Vgl. Tubbesing (wie Anm. 7), S. 20ff.

12 Vgl. Albrecht Schlageter: Der mittelalterliche Bergbau im Schauinslandrevier I. In: Schau-ins-Land 88
(1970). S. 125-171, hier S. 126.

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