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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 161
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Abb. 3 Vortrocknen der Hanfstängel auf freiem Feld. Laut der italienischen Anleitung zum Hanfbau von 1741, aus
der diese Abbildung stammt, wurden die Hanfstängel, die bei der Ernte nicht wie meist am Oberrhein „geliecht",
also samt Wurzeln aus der Erde gezogen, sondern mit dem sichelähnlichen Instrument im Vordergrund (falcesto/fal-
cione) knapp über dem Boden abgeschnitten wurden, auf dem im Vordergrund abgebildeten Bock oder Reiter zu
Büscheln zusammengelegt und mit dem unteren Ende nach oben in Pyramiden zum Trocknen aufgestellt (aus: Col-
tivazione della canape. Instruzione di tre pratici centesi Fabrizio Berti, Innocenzio Bregoli, et Antonio Pallara.
Raccolte dal cavaliere Giovanni Antonio Berti centese. Bologna 1741).

ganze Gemeinden in grossen Schaden gestürtzet worden" seien; durch obrigkeitliche Anordnungen
sei dieser Gefahr aber begegnet worden:

Es ist „erstlich das Dörren in Häusern und Stuben bey hoher Strafe verboten, und hiernächst die Unter-
thanen dahin angehalten [würden], daß sie keine Flachs= oder Hanff=Darren zu nahe an Scheunen, Ställe
oder andere besorgliche Oerter bauen dürffen, auch die, so allbereit an gefährliche Orte gebauet gewesen,
förderlichst wieder abschaffen müssen; ja an nicht wenig Orten haben die Unterthanen, auf Landesherrlichen
Befehl, alle ihre Flachs=Darren in Dörfern abschaffen [müssen] und hingegen ausserhalb derselben
eine oder mehrere neue feuerfeste gemeine Darren gebauet, [...] welchem löblichen Exempel zu folgen
billig alle Obrigkeiten und Gemeinden sich sollten angelegen seyn lassen."57

Ein kombiniertes Dörr- und Brechhaus beschreibt die „Oeconomische Encyclopädie" im Artikel
„Lein"; seine Einrichtung und Funktion dürfte sich von einem solchen für die Aufbereitung
von Hanf nicht grundsätzlich unterschieden haben:

„Die Brechhäuser sind eigene Häuser oder Scheunen, [die] zu desto mehrerer Sicherheit gegen Feuersgefahr
an einem Teiche angelegt sind und das Eigenthum ganzer Gemeinden oder einzelner Einwohner,
die solche vermiethen, ausmachen und oft so groß sind, daß 50 Schock Kloben auf einmahl darin gedörrt
werden können. Jedes Gebäude ist in zwey Theile abgesondert, wovon der eine einen Raum für 20 bis 30
Personen zum Brechen, der andere aber die eigentliche Dörrstube ausmacht. In dieser steht ein leime-
ner[aus Lehm gebauter], mit einem Mantel versehener Ofen, der, wo möglich, mit Buchenholz geheizet
wird, weil die harzigen Hölzer durch den Rauch oder Dunst dem Flachse sehr leicht ihr Harz mittheilen,
wodurch er klebericht wird. Um den Ofen und durch das ganze Zimmer sind, XA Ellen von dem Fußboden

57 Georg Heinrich Zincke: Allgemeines Oeconomisches Lexicon. Leipzig 1753, Sp. 780.

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