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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 175
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2007/0175
war gerade der Getreidepreis, abhängig von der Witterung und damit von der Erntemenge, von
Bedarf und Nachfrage sowie von wirtschaftlichen und politischen Faktoren, oft starken
Schwankungen unterworfen. Leider gibt es meines Wissens bisher weder für Freiburg geschweige
denn für Kenzingen oder andere breisgauische Orte für das 17. Jahrhundert
langjährige Preisreihen für Getreide, aus denen sich Mittelwerte errechnen ließen. Solche
Preisaufstellungen liegen aber für verschiedene andere süddeutsche Städte vor. So betrug beispielsweise
in München der Durchschnittspreis für 1 Scheffel (222,3-222,8 1) Roggen in den
1650er-Jahren knapp 742 d oder 3 fl 1 bz 2 xr.112 Bezogen auf den Freiburger Legel, etwa den
vierteinhalben Teil eines Scheffels, wären das knapp 165 d, sodass sich die Kenzinger Natural-
entlohnung von 6 großen Legein auf einen Geldwert von 989 d oder etwas mehr als 4 fl beliefe
. Auch bei der Zugrundelegung der im selben Zeitraum deutlich niedrigeren Würzburger
Roggenpreise von im Durchschnitt 257 d pro Malter (172,8 l),113 wobei der Würzburger Malter
ziemlich genau das Dreieinhalbfache des Freiburger Legeis fasste, betrüge der Geldwert von
6 Legein immer noch 440 Vi d oder 1 fl 12 Vi bz.

Dies und ein Blick auf Höhe der Drescherentlohnung dort, wo sie in barem Geld ausbezahlt
wurde, zeigen, dass mit dem Kenzinger Legel nicht das Freiburger Maß mit 48 1 Fassungsinhalt
gemeint sein konnte. So betrug beispielsweise in Augsburg der durchschnittliche Drescherverdienst
in den Jahren 1652 bis 1712 zusätzlich zur Verpflegung 17,5 d oder 4 xr und 3
Heller am Tag, ein keineswegs üppiger Verdienst, wenn man in Rechnung stellt, dass das Pfund
Rindfleisch dort um 1670 13 Vi d oder etwas mehr als 3 xr kostete. In Augsburg gehörten die
Drescher zusammen mit den Rechern, für die die selbe Lohnhöhe ausgewiesen ist, zu den am
schlechtesten bezahlten Arbeitskräften. Ein Zimmerergeselle erhielt dort in der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts zusätzlich zur Verpflegung im wegen der kürzeren Tagesarbeitszeit geringeren
Winterlohn 63 d oder 15 xr 6 Heller, fast das Vierfache, ein Maurergeselle zwischen
84 und 91 d oder 21 bis 22 xr 6 Heller, allerdings ohne Verpflegung.114 Schließlich zeigt auch
der Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Arbeitslöhnen, beispielsweise dem der Freiburger
Rebleute, dass der Kenzinger Drescherlohn nicht auf der Grundlage des Freiburger Legelmaßes
verabreicht worden sein kann. So erhielt ein Rebarbeiter laut Freiburger Ratsprotokoll
vom 10. November 1655 pro bearbeitetem Haufen, was 1/22 Jauchert (1 J. = 26 Ar) oder knapp
120 m3 entsprach, zwischen 3 bz (= 12 xr oder 48 d) fürs Schneiden der Reben und 6 bz fürs
Hacken des Bodens.115

Nun war neben dem Freiburger Legel mit 48 1 Inhalt im Breisgau noch ein kleines, wohl vorwiegend
für Flüssigkeiten verwendetes Legel mit 2,88 1 Fassungsvermögen in Gebrauch.116 Auf
der Grundlage dieses Maßes hätten die Kenzinger Drescher als Taglohn im Hohlmaß 17,34 1
gedroschenes Getreide erhalten. Bezogen auf die Kornpreise im Freiburger „Außgaab Buoch"
entspräche dem bei Weizen ein Geldwert von 219 d oder 54 xr 3d, immer noch annähernd 1 fl,
bei Gerste ein Drittel weniger. Legt man die verlässlicheren, weil aus umfangreicherem Datenmaterial
gewonnenen Durchschnittspreise für Roggen in München und Würzburg in den
165()er-Jahren zugrunde, so ergäbe sich für die 6 „kleinen" Legel als Natural-Taglohn für die

112 Scheffelmaß: Moritz John Elsas: Umriss einer Geschichte der Preise und Löhne in Deutschland. Vom ausgehenden
Mittelalter bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. 2 Bde. Leiden 1936-49, hier Bd. 1, S. 142; im Internet
unter: www.digitalis.uni-koeln.de/Elsas/elsas_index.html; Getreidepreis nach den Münchner Kammerrechnungen
: Ebd., S. 544. Der Durchschnittspreis nach den Münchener Heilig-Geist-Spital-Rechnungen (ebd., S. 563)
ist mit knapp 736 d nur unwesentlich geringer.

"13 Maltermaß: Ebd., Bd. 1, S. 157; Roggenpreis: Ebd., S. 638.

114 Die Augsburger Lohn- und Preisangaben bei Wolfgang Trapp: Kleines Handbuch der Münzkunde und des
Geldwesens in Deutschland. Köln 2005 (Lizenzausgabe von Reclam, Stuttgart 1999), Tab. 40 und 41, S. [226]-
[229]; vgl. Elsas (wie Anm.l 12), Bd.l, S. 69 und S. 719.

115 Auer von Herrenkirchen (wie Anm. 98), S. 45, die Maßangabe für Jauchert: Ebd., S. 43.

116 Kremp (wie Anm. 101), S. 388; dort als das Doppelte von 1 Maß (1,44 1) versehentlich mit 2,89 1 angegeben.

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