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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 185
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den der Rat als Taglohn für einen guten Knecht verordnete. Angesichts des geringen Geldbetrags
ist davon auszugehen, dass dies sozusagen ein „Nettolohn" war, zu dem noch die tägliche
Verpflegung hinzukam.

Durs Senn und Peter Miller scheinen fest zusammengehalten zu haben in ihrer wohl mindestens
distanzierten Haltung gegenüber der Obrigkeit. 1671 wurden sie erneut vor den Rat zitiert
, diesmal, weil sie von von der begangnen Entfremdung [wohl einem Diebstahl] eines Ken-
zinger Bürgers wißenschaft gehabt, vndt [dies] der obrikheit nicht ahngezaigt hatten. Wie
schon verschiedentlich zuvor wurden sie vom Rat wiederum über Nacht zum Arrest in einem
der beiden Kenzinger Tortürme verurteilt.154 Im Jahr darauf wird Durs Senn nochmals als
Hechler genannt, wobei unklar ist, ob diese Nennung bedeutet, dass er sein Handwerk noch
ausübte. Jedenfalls wird er im Verlassenschaftsinventar des gewesenen Ratsherrn Jacob Wächter
als Anstößer von dessen Behausung genannt, die in der Metzgergasse stand und binden auff
Durß Senn, den Hechler, stieß.155

154 StadtAKenz, Protokoll vom 11. April 1671.

•55 StadtAF, LI Kenzingen A V 173 dat. 22. März 1672.

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