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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
126.2007
Seite: 267
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nachdem ob der älteste oder den jüngste Sohn der Hoferbe sein soll. Ein Verweis führt zu „geschlossene
Hofgüter": eine Rechtsgewohnheit auf dem Schwarzwald seit dem Mittelalter, die 1888 in einem badischen
Landesgesetz festgeschrieben wurde. Die Amtsbezirke mit geschlossenen Hofgütern werden aufgezählt
, angefangen bei Achern und endend bei Wolfach. Hinterzarten mit seiner ausgedehnten Gemarkung
wird als Beispiel genauer betrachtet: Hier gab es im 18. Jahrhundert noch 38 geschlossene Hofgü-
ter; heute sind es noch 20. Die Fläche rangiert zwischen 50 und über 150 Hektar. Unter dem Stichwort
„Erbhof', das dem Großkapitel „Bevölkerung, Landesausbau und Siedlungswesen" zugeordnet wurde,
geht es um das Reichserbhofgesetz von 1933, das neben der wirtschaftlichen auch eine rassenpolitische
Komponente hatte.

Das Stichwort „Besitzwechsel" führt wieder zurück in die Geschichte mit Hinweisen auf die Begriffe
„Erschatz" und „Todfall". „Todfall" ist dem Kapitel „Abgaben und Dienste" zugeordnet: Bei Besitzwechseln
waren Abgaben an den Grundherren fällig, eben der Todfall oder einfach Fall, was im Adjektiv
fällig noch präsent ist. Worin der Fall bestehen konnte, wird im Text und in einer Tabelle mit Beispielen
aus verschiedenen Orten und Zeitstellungen belegt: Es konnte das beste Kleid sein oder das „Besthaupt
", was soviel heißt wie die beste Kuh im Stall. Die Naturalabgabe konnte auch durch einen
Geldbetrag ersetzt sein. Diese Abgabe wurde als besonders ungerecht empfunden und in der Zeit des Bauernkriegs
heftig angeprangert, ohne dass sie jedoch beseitigt wurde. Ein Verweis lenkt den Benutzer auf
die „rechtliche Stellung der Bauern", wo es um Begriffe wie „frei", „unfrei", „Hintersassen", „Hörige"
und „Leibeigenschaft" geht. Man gelangt dann zum Stichwort „Bauernbefreiung", wo man den komplizierten
und langwierigen Vorgang der Beseitigung der bäuerlichen Erbuntertänigkeit im 18. und 19. Jahrhundert
verfolgen kann. Dieser Text ist dem Kapitel „Bevölkerung, Landesausbau und Siedlungswesen"
zugeordnet, wo es um eher Grundsätzliches wie Bevölkerungsentwicklung mit Binnenwanderung und
Auswanderung, die Entwicklung des Schulwesens im ländlichen Raum, Wasser- und Energieversorgung
geht. Das einführende Kapitel „Grunddaten zu Baden-Württemberg: Naturraum, Verwaltung, Völkswirtschaft
" enthält auf sieben Seiten knappe Angaben bezogen auf das Stichjahr 1990.

Ursula Huggle und Norbert Ohler haben der Landeskunde einen Dienst erwiesen und ein zuverlässiges
übersichtliches Nachschlagewerk mit sorgfältig ausgewählter Bebilderung geschaffen. Auch derjenige
wird es mit Gewinn aus der Hand legen, der eigentlich nur darin schmökern wollte.

Renate Liessem-Breinlinger

Hartmut Jericke: Begraben und vergessen? Tod und Grablege der deutschen Kaiser und Könige. Von
König Rudolf von Habsburg bis Kaiser Rudolf Q. (1291-1612). Bd. 2. DRW-Verlag. Leinfelden-Echterdingen
2006. 128 S„ zahlreiche S/W-Abb.

Nicht einer einzelnen lokalen Grablege, sondern derer der Mächtigsten im alten Reiche, den deutschen
Kaisern und Königen, geht Hartmut Jericke im zweiten Teil des auf drei Bändchen angelegten Werkes
nach. Die eigentümliche, in der Konstruktion des Sacri Imperii Romani begründete Stellung des Wahlkönigtums
ohne feste Machtzentrale bis zur Herausbildung Wiens als kaiserlicher Residenz durch die Habsburger
ließ eine dauerhafte, repräsentative Begräbnisstätte nicht entstehen. Auf einer beigegebenen Kartenskizze
finden wir so die Ruhestätten von Madrid in Spanien über die Pfalz, Bayern, Böhmen und
Mähren sowie Österreich, Italien und Großwardein in Ungarn verstreut. Der Verfasser verfolgt über drei
Jahrhunderte des Hochmittelalters und der frühen Neuzeit bis zur Etablierung einer ständigen Residenz
die letzten Tage der Herrscher, deren Krankheiten, die zum Tode führten, und die vielfältige Art eines
ephemeren Totenkultes um die hohen Dahingegangenen. Umrahmt werden diese Schilderungen jeweils
von einer Kurzvita des Verblichenen und einschlägigen Literaturhinweisen. Der Leser erhält so einen vielfältigen
Einblick in die Totenbräuche der Umbruchzeit des 15. und 16. Jahrhunderts im höfischen Bereich.
Allem materiellem Aufwand und ihrer Stellung im Leben zum Trotz teilten viele Kaiser und Könige das
Los der Störung der Totenruhe und der Leichenfledderei. Besonders hart traf es die Herrschergräber in der
Krypta des Speyerer Domes, die beim Franzoseneinfall in die Pfalz im Jahre 1689 ihrer beigegebenen Fu-
neralinsignien beraubt und an deren Gebein gefrevelt wurde. Die in späteren Zeiten wieder restaurierte
Grabkammer war für eine gewisse Zeit dynastieverbindendes Erbbegräbnis von Saliern und Staufern, in
deren Tradition sich Rudolf von Habsburg und seine Nachfolger vergebens zu stellen suchten, bis in den
unruhigen Zeitläuften nach Rudolfs Tod mit seinem Sohn Albrecht L diese Kette bereits zerriss.

Der Verfasser schildert - sich dabei weitgehend auf Rudolf J. Meyers Dissertation der Königs- und Kai-

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