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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
127.2008
Seite: 24
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sanbischof für die Ausstellung der Mandate für die jährlichen Sammlungen zu entrichten waren
. Sie waren zwar vom Abt in St. Antoine86 zu beantragen, aber von den Antonitern der jeweiligen
Diözese zu bezahlen (vgl. Tabelle 1).

Empfänger

1323/147787

vor 148088

148089

Abt in St. Antoine

30 fl.

30 fl.

50 fl.

Grand Höpital in St. Antoine

100 fl.

100 fl.

167 fl.

Orden in St. Antoine

15 fl.

15 fl.

15 fl.

Bischof von Konstanz (Mandate)

12 fl.

22 fl.

22 fl.

General präzeptor von Freiburg

300 fl.

300 fl.

300 fl.

Summe

457 fl.

467 fl.

554 fl.

Tabelle 1: Jährliche Ausgaben der Generalpräzeptorei Freiburg an Ordens- und Kirchenstellen.

Ein Blick in die Wirtschaftsgeschichte der Antoniter im Bistum Konstanz macht zudem deutlich
, dass sie gegenüber ihren Nachbarn in Isenheim und Memmingen deutlich schlechter
gestellt waren. Das lag vor allem daran, dass sie in ihren Sammlungen alleine auf das Bistum
Konstanz beschränkt waren.90 Ein weiteres Hindernis bestand in fehlenden Förderern und
Wohltätern in Freiburg, weshalb ihnen nicht nur Stiftungen, sondern auch größere Besitzungen
wie beispielsweise Hofgüter oder Waldungen versagt blieben. Auch eine Antoniusbruderschaft
entstand - wie bereits ausgeführt - in Freiburg nicht. Ebenso durften die ansonsten häufig belegten
Antoniusschweine in Freiburg nicht frei auf der Straße herumlaufen, sondern mussten
von den Menschen zuhause aufgezogen werden, wie aus den Rechnungsbüchern der Nach-An-
toniterzeit hervorgeht.91 Kurz gesagt: Im Bistum Konstanz waren die Einkünfte vor den beiden
„Not"-Gründungen von Nimburg und Kleinbasel zwar offensichtlich ausreichend, um allen
Ordensaufgaben nachkommen zu können, für größere Investitionen oder gar repräsentative
Bauten - wie in Isenheim oder Memmingen - waren sie aber nicht hoch genug. Fast gleichzeitig
wurde in der Breisgaumetropole durch Erzherzog Albrecht VI. von Österreich (reg. 1450-

86 Der Antoniterorden hatte nur eine Abtei, jene in St. Antoine. Alle Generalpräzeptoreien waren kirchenrechtlich
lediglich „Membra" dieser Abtei. Vgl. dazu ebd., S. 46.

87 Adalbert Mischlewski: Der Antoniterorden in Deutschland, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte
10 (1958), S. 5ff.

88 StadtAF, Cl Stiftungen 49 Nr. 18: Dieses Schriftstück wird weiter unten noch ausführlicher behandelt, denn es
ist - abgesehen von Urkunden - die einzige Schriftquelle im Freiburger Stadtarchiv, das sich auf die Freiburger
Antoniter selbst zurückführen lässt.

89 Die Zahlen sind für die Zeit vor 1480 angegeben, StadtAF, Cl Stiftungen 49 Nr. 15. Das Schriftstück ist der Entwurf
eines Antwortschreibens des Freiburger Magistrates auf eine Anfrage des Abtes von St. Antoine, die dieser
über den französischen König an die Stadt Freiburg gerichtet hatte. Es ist undatiert, aber in französischer Sprache
abgefasst, so dass es frühestens nach dem Frieden von Nijmegen vom 5. Februar 1679 erstellt worden sein kann,
als Freiburg an Frankreich abgetreten wurde und bei dem es bis zum Frieden von Rijswijk vom 30. Oktober 1697
verblieb. Auf welcher Grundlage die dort genannten Zahlen zustande kamen, konnte nicht ermittelt werden.

90 Zum Vergleich seien die Terminiergebiete der Freiburg benachbarten Generalpräzeptoreien Isenheim und Memmingen
genannt: Das von Isenheim betreute und bearbeitete Gebiet erstreckte sich über die Diözesen Basel,
Straßburg, Speyer, Worms, Würzburg und Bamberg. Memmingen war zuständig für die Bistümer der Provinz
Salzburg, die Diözesen Augsburg, Brixen, Chur, Eichstätt, Olmütz, Prag, Trient und - bis Anfang des 14. Jahrhunderts
- auch für alle polnischen, preußischen und russischen Diözesen.

91 So z. B. StadtAF, El B Tic 5, fol. 2v.

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