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Abb. 2 Polnische Kriegsgefangene des in Freiburg-Herdern stationierten Arbeitskommandos 3405
(StadtAF, M 7089).
schaft eingesetzt worden. Ihnen folgten bald zwangsdeportierte Zivilisten, Männer und Frauen,
denn nach Vorstellung der Nazis sollte das sogenannte Generalgouvernement Polen in erster
Linie Arbeitskräftereservoir für die deutsche Landwirtschaft sein. Seine Bevölkerung sollte auf
niedrigem Lebens- und Bildungsstandard gehalten werden. In Freiburg waren während des
Krieges 29 weibliche und 265 männliche Zwangsarbeiter aus Polen eingesetzt, darunter 105
Kriegsgefangene, die im Juli 1940 in den zivilen Zwangsarbeiterstatus überführt worden waren
.11 Einer der jungen Polen, die gewaltsam nach Deutschland verpflanzt wurden, war Josef
Bednarz. Er erhielt im April 1941 ein amtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, sich
zu einem angegebenen Termin an einem bestimmten Ort in Arbeitskleidung einzufinden. In einem
großen Sammellager bei Krakau, das eine knüppelnde Lagerpolizei terrorisierte, wurden
Transporte ins Reich zusammengestellt. Dort wurde der junge Bednarz nach Freiburg in
Marsch gesetzt, wo er nach zehntägiger Fahrt in Vieh Waggons angelangte. Bei der Verteilung
auf Arbeitsplätze wurde er einem Bauern in Hochdorf zugeteilt. Harte Arbeit ohne Lohn, aber
mit Demütigungen, Schikanen und Schlägen erwartete ihn dort. Besser erging es ihm, als er
nach einem Jahr auf den Hof der Familie Binninger in Benzhausen kam, wo er den zur Wehrmacht
eingezogenen Sohn als Arbeitskraft ersetzen sollte. Hier wurde er anständig behandelt,
ungeachtet der Intervention durch den Ortsbauernführer in das Gemeinschaftsleben der Familie
aufgenommen und gut versorgt. Herr Bednarz blieb nach dem Kriege in Freiburg bzw.
Hochdorf, wo er eine Familie gründete und ein Haus baute.12
Die enge Lebensgemeinschaft der polnischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen in
der Landwirtschaft mit ihren deutschen „Arbeitgebern", die in den bäuerlichen Betrieben un-
11 Spitzmüller (wie Anm. 3), S. 57ff.
12 StadtAF, M2/429 Nr. 2; Spitzmüller (wie Anm. 3), S. 57f., 141 und 158.
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