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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0011
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Familie Sigebot

Die Ursprünge der Familie Sigebot müssen in der Ortschaft Hofweier (heute Gemeinde Hohberg
, Ortenaukreis) gesucht werden.19 Es ist sehr wahrscheinlich, aber nicht sicher zu beweisen
, dass mit den im 12. Jahrhundert de Hofwilre genannten Personen Vorgänger der Familie
Sigebot gemeint sind. Diese erscheinen u.a. 1111 beim Begräbnis Herzog Bertolds II. von
Zähringen. Außerdem wird 1139 ein Bern de Hofwilre gleichzeitig mit einem Sigebot bei der
Ausstellung der Schenkungsurkunde für das Kloster Alpirsbach in Straßburg aufgeführt.20

Die Schwarzenberger kamen durch Erbschaft in den Besitz der Herrschaft Hofweier. Diese
gehörte bis 1269 den Herren von Geroldseck-Tiersberg.21 Nach dem Tod des letzten männlichen
Vertreters dieser Linie ging das Erbe auf seine Schwester Heilika über, die mit Wilhelm I.
von Schwarzenberg verheiratet war. Die Herstellung der Beziehung, die sich daraus zwischen
der Familie Sigebot aus Hofweier und den Herren von Schwarzenberg ergab, fiel in den gleichen
Zeitraum, in dem sich auch die Herrschaftsteilung der Eschenbach-Schnabelburger und
der Schwarzenberger Güter vollzog. Vor diesem Hintergrund wird auch das Auftreten der Si-
gebots in Waldkirch klarer. Die Schwarzenberger holten in der Verwaltung erfahrene Personen
nach Waldkirch, damit diese ihre Fähigkeiten für den Aufbau der Stadt und der Organisation
der Herrschaft einsetzen konnten.

Die möglicherweise erste Erwähnung der Familie Sigebot in Waldkirch ist in einer Urkunde,
die am 20. Februar 1223 ausgefertigt wurde, enthalten. In ihr wird unter den Zeugen ein
Sigebotto de Waltkilche etfrater suus Wernherus genannt.22 Bei diesem Sigebotto könnte es sich
sowohl um einen Angehörigen besagter Familie als auch um eine Person handeln, die lediglich
den nicht ungewöhnlichen Vornamen Sigebot trägt.23 Aufgrund dessen ist ebenfalls nicht eindeutig
zu klären, in welcher Beziehung die 1259 in Freiburg erwähnten Brüder Sigebot und
Jacob zur besagten Familie standen.24

Nach Hofweier verweisen mehrere Urkunden, in denen zwei Mitglieder als dort ansässig erwähnt
werden. 1293 wird Hug von Hofweier genannt, der Vater von Abreht und Hug Sigebot,
die in Waldkirch im Rat saßen.25 Möglicherweise war auch der 1299 genannte Konrad Sigebot,
Kirchherr zu Hofweier, ein Sohn des älteren Hug. Denkbar ist aber auch, dass es sich hierbei
um Brüder handelt. Konrad stand ebenfalls in einer engen Beziehung zu Waldkirch. Einer Urkunde
von 1298 zufolge war er zusammen mit Wilhelm von Schwarzenberg für die Finanzverwaltung
des Klosters St. Margarethen zuständig.26 Nach einer weiteren Urkunde verkaufte
er an Johannes Stehelin, Bürger zu Freiburg, einen Zins von 27 Scheffel Roggen von seinem
Gut zu Bahlingen. Unter den Zeugen werden ein her Albreht Sigebotte und ein Hug Sigebotte

19 Andreas Haasis-Berner: Familie Sigebot. Niederer, aber einflussreicher Adel, in: Waldkircher Heimatbrief 157
(Juni 1996), S. 190.

20 Wirtembergisches Urkundenbuch, Bd. I, Stuttgart 1849, Nr. 260, S. 329f.; Friedrich von Weech: Der Rotulus
Sanpetrinus, in: Freiburger Diözesanarchiv 15 (1882), S. 139; Hans Harter: Eine Schenkung der Herren von
Wolfach an das Kloster Alpirsbach, in: Die Ottenau 49 (1969), S. 225-244, hier S. 225 und 240.

21 Christoph Bühler: Die Herrschaft Geroldseck. Studien zu ihrer Entstehung, ihrer Zusammensetzung und zur
Familiengeschichte der Geroldsecker im Mittelalter (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche
Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Forschungen 96), Stuttgart 1981, S. 49f. und 168.

22 FUB I, Nr. 39, S. 24f.

23 Verschiedene Schreibweisen: Siggebot(e), Sygebot(e), Sigebott(e) u.a. Im Folgenden werden nur die mit Waldkirch
und Hofweier genannten Sigebots erwähnt. Die gleichnamigen Vertreter einflussreicher Familien in Straßburg
und auf der Alb bleiben außer Acht, da ihr Bezug zu Hofweier nicht eindeutig nachgewiesen werden kann.

24 FUB I, Nr. 174, S. 147.

25 GLA, 67/785, fol. 26.

26 FUB II, Nr. 244, S. 297; Hermann Rambach: Die Städtegründungen der Herren von Schwarzenberg, in: Schau-
ins-Land 94/95 (1976/77), S. 39-86, hier S. 52f.

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