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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0017
Abb. 3 Wappen der Familie Liebermann (Kindler von Knobloch
[wie Anm. 70], Bd. II, S. 507).

felburg, wieder an die Schwarzenberger zurück. Diese veräußerten es umgehend im Jahre 1454.
Es wurde von Hans von Sulz, genannt Harmer, erworben. Nach mehrmaligem Besitzerwechsel
erwarb 1490 das Stift St. Margarethen die Burg, die 1510 nur noch Kyffelburgscheuer heißt.
Bis 1762, als das alte sehr hohe Haus wegen Baufälligkeit abgerissen werden musste, wohnten
dort Amtsleute des Stifts.85

Familie Liebermann

Die Familie Liebermann war im späten 13. und 14. Jahrhundert eines der wohlhabendsten und
angesehensten Geschlechter in Waldkirch (Abb. 3). Mit Götz (III.) starb sie um 1420 im Mannesstamm
aus. Sie stellte einen der ersten namentlich bekannten Räte der Stadt (1299), hatte
Beziehungen (verwandtschaftlicher Art?) mit den Herren von Biderich und verfügte über
ansehnlichen Besitz an Immobilien und Grundstücken in Waldkirch und in der Umgebung.
Götz (III.) führte sogar den Titel Ritter. Die Familie Liebermann stand demnach auf der selben
Stufe wie die Sigebot, die Ammann und die Küchlin und gehörte somit zur städtischen Elite.

Schon vor der Stadtrechtsverleihung im Jahre 1300 wird ein Liebermann als Zeuge für die
Schwarzenberger erwähnt. Im Jahre 1299 saß der Leibermann (vermutlich Götz I.) im Rat der
Stadt Waldkirch.86 Ob er in den folgenden Jahren nach der Stadtrechtsverleihung weiterhin
Ratsherr war, ist nicht zu klären. Nach 1300 wird er jedenfalls nur noch als Zeuge in Verkaufsurkunden
oder selbst als Käufer erwähnt. Die Verbindungen zu den Schwarzenbergern
blieben bestehen. So wurde ein Liebermann, Bürger zu Waldkirch, von Walter von Schwarzenberg
1331 mit dem Lehen in der Haslach belehnt.87 Diese herausgehobene Stellung zeigt sich
auch in der Bezeichnung „Herr", die er 1337 aufgrund seiner Stellung als Ratsherr führte.88
Häufig ist ein Zusammenhang zwischen dem Rang eines Ritters und dieser Anrede festzustel-

85 Der Sitz des Meiers für Waldkirch ist auf der Kyffelburg anzunehmen. Dort sei auch der Stock als Zeichen der
niederen Gerichtsbarkeit aufbewahrt worden, Max Wetzel: Waldkirch im Elztal, Bd. 1: Von der Gründung des
St.-Margarethen-Klosters bis zum 16. Jahrhundert, Freiburg 1912, S. 64f. Am 9. November 1474 verlangt das
Stift von den Kindern des verstorbenen Haman von Wiesneck die Vorlage der Briefe über das Meiertum Waldkirch
und Buchholz, Roth von Schreckenstein (wie Anm. 16), S. 309; Josef Bader: Urkunden über das Glottertal
(Schluß), in: ZGO 21 (1870), S. 230-245, hier S. 241.

86 FUB II, Nr. 267, S. 330-332.

87 GLA, 26 Conv. 8, Nr. 858.

88 UHS I, Nr. 243, S. 106.

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