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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0062
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Mobilität an der Universität Freiburg und ihre beeinflussenden Faktoren:

Vermächtnis aus der Gründungssituation

Der Stiftungsbrief der Freiburger Universität vom 21. September 1457 bildet das Fundament
ihrer Konstituierung. Er offenbart die Intention des Stifters Erzherzog Albrecht VI., die Landeskinder
im Heimatland zu halten.11 Da sich die Reichweite der Universität mit den umliegenden
Ländereien der Pfarrkirchen, die ihr für ihre Finanzierung inkorporiert wurden, decken
sollte, wird das vorgesehene Einzugsgebiet erkennbar. Dazu gehören Gebiete am mittleren
Neckar, an der Donau, in Oberschwaben, im Breisgau und im Elsass.12 Die Hauptausrichtung
als regionale Bildungseinrichtung wird hiermit offensichtlich.

Interessant ist nun ein Blick auf die vorangegangene Supplik, die dem Papst Kalixt III. am
20. April 1455 vorgelegen hat. Darin bittet Albrecht um die Einrichtung eines Studium generale
in seiner Stadt Freiburg in der Diözese Konstanz, argumentiert allerdings zugleich, dass
dieses nicht nur dem ihm unterstellten Staat und den Einwohnern seiner Länder, sondern auch
dem Nutzen und der Wohlfahrt anderer Weltgegenden dienen sollet Diese Äußerungen geben
die Wirkungsabsicht Albrechts in universaler Dimension preis.

Seit Anfang 1456 hielt sich Albrecht zur Konsolidierung des ihm neu übertragenen Herrschaftsbereiches
vorwiegend in Wien auf und steuerte von dort aus die weitere Universitätseinrichtung
. Die Gründung erfolgte also nahezu im herrschaftsfreien Raum, was die Anfangsbedingungen
der Universität erheblich erschwerte.14 Die Stadt Freiburg stellte nun 1.000
Gulden zur Vorfinanzierung der Professoren und erste Räumlichkeiten bereit, womit sie erstmals
eine gewichtige Rolle im Entwicklungsprozess der Universität übernahm.15

Wechselbeziehungen zwischen Stadt und Universität

Zwischen der Universität und der Stadt Freiburg herrschte ein ambivalentes Verhältnis, das sich
sowohl in Verbundenheit als auch in Distanz ausdrückte.16 Die bereits angesprochene finanzielle
und organisatorische Unterstützung der Stadt in den Anfangsjahren der Universität sowie
auch in den folgenden Jahrzehnten und die enge räumliche Verzahnung führten zu intensiven
Wechselbeziehungen zwischen Stadt und Universität. So sind zum einen zahlreiche Streitfälle
wegen der eigenen Gerichtsbarkeit und der Steuerprivilegierung der Universität bekannt, die
die vielen Berührungspunkte zwischen beiden Körperschaften verdeutlichen. Zum anderen
versuchte sich der städtische Rat in die Universitätsverwaltung und ansatzweise sogar in den
Lehrbetrieb einzumischen, allerdings ohne Erfolg.17 Die Stadt „betrachtete ... ihre Hochschule
als ein Juwel', auf das sie stolz war",18 und erkannte schnell den Nutzen für die eigene Ent-

11 Hans Gerber: Der Wandel der Rechtsgestalt der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau seit dem
Ende der vorderösterreichischen Zeit. Ein entwicklungsgeschichtlicher Abriß, Bd. II: Urkunden-Anhang, Freiburg
o. J. (1957), Dok. Ah, S. 27-35, hier S. 28.

12 Der Universität sollten die Pfarreien von Freiburg, Ehingen, Rottenburg, Breisach, Winterthur, Warthausen, Mettenberg
, Ensisheim und der Altar von Essendorf inkorporiert werden. 1468 vermachte ihr Erzherzog Siegmund
von Österreich (1427-1496) zusätzlich die Pfarrkirchen von Essendorf, Jechtingen, Burgheim, Reute, Neuburg
an der Donau, Ellwangen, Asmanshart, ferner die Chorherrenpfründe von Rottenburg am Neckar, Horb und
Rheinfelden. Siehe dazu Gerber (wie Anm. 11), Dok. Ad, S. 17-19, hier S. 18f.

13 Ebd., Dok. Aa, S. 13, zitiert nach Michael Borgolte: Freiburg als habsburgische Universitätsgründung, in:
Schau-ins-Land 107 (1988), S. 33-50, hier S. 41.

14 Borgolte (wie Anm. 13), S. 41f.

15 Frank Rexroth: Städtisches Bürgertum und landesherrliche UniversitätsStiftung in Wien und Freiburg, in: Stadt
und Universität, hg. von Heinz Duchhardt (Städteforschung 33), Köln 1993, S. 13-31, hier S. 27.

!6 Ebd., S. 30.

17 Gerhard Ritter: Die Freiburger Universität als vorderösterreichische Hochschule, in: Oberrheinische Heimat
28 (1941), S. 281-292, hier S. 283f.

18 Ebd., S. 284.

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