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See" und dem „Verein der ehemaligen Kolonialkrieger und -deutschen". Knecht pflegte in diesen
Jahren engen Kontakt mit den Oberbürgermeistern Dr. Karl Bender (Zentrum) und Dr.
Franz Kerber (NSDAP). Sie standen seinen kolonialen Ambitionen überaus aufgeschlossen gegenüber
. Als Knecht an die Stadt mit der Bitte herantrat, zahlendes Mitglied der DKG zu werden
, beschloss am 8. September 1926 der Stadtrat den Beitritt zur DKG mit einem jährlichen
Beitrag von 100 Mark.48

Ein besonderes Arbeitsfeld Knechts war die Ausbreitung der kolonialen Jugendbewegung.
1928 erörterten z.B. Oberbürgermeister Bender und er, wie die koloniale Indoktrination der
Freiburger Lehrer- und Schülerschaft am besten zu erreichen sei. Dabei wurde insbesondere
die baldige Wiederaufstellung und der Ausbau der ethnographischen Sammlung und die Verwertung
dieser Sammlung bei Vorträgen für die Jugend ins Auge gefasst. Man ermächtigte den
Erschienenen, bei der zunächst sich empfehlenden Fühlungnahme mit den Schulleitungen wegen
Förderung des Kolonialgedankens bei der Jugend sich auf den Unterzeichneten zu berufen
.49 Er trat in Baden bei kolonialen Kundgebungen des „Bundes deutscher Kolonialpfadfinder
" und anderen kolonialen Jugendtreffen als Hauptredner auf.50 Seine Devise: „In eigenen
Kolonien muss die heranwachsende deutsche Jugend sich den Wind um die Nase wehen lassen
, dort soll sie sich stählen können für den Kampf des Lebens."51

In den 1920er- und 1930er-Jahren gab es mehrere Anläufe zu Kolonialausstellungen in Freiburg
, die von Max Knecht unterstützt wurden. 1933 veranstaltete das Wehrwissenschaftliche
Amt des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) eine NS-Marine- und
Kolonialwoche, in deren Rahmen auch eine Ausstellung vorgesehen war. Hans Willy Bernartz
vom NSDStB forderte von der Stadt, dafür kostenlos das Colombi-Schlössle zur Verfügung zu
stellen. Bernartz trat sehr forsch gegenüber der Stadtverwaltung auf, hatte damit aber Erfolg
und Oberbürgermeister Kerber übernahm auch das Ehrenprotektorat.52 Die Presse berichtete
von der großen Eröffnungsfeier im Hörsaal I der Universität: „Oberstleutnant Knecht leitete
seinen wirkungsvollen Vortrag ein mit Verlesung der Schandparagraphen des Versailler Vertrages
... Die nationale Revolution habe auch auf dem Gebiete der kolonialen Bewegung einen
neuen Zug hineingebracht. Sein Ruf: Deutschland muß wieder Kolonialmacht werden' fand
bei den Zuhörern begeisterten Widerhall."53 Beim maßgeblichen Organisator der NS-Marine-
und Kolonialwoche handelte es sich um einen Jura-Studenten, der noch einige Bedeutung
erlangen sollte. Der in Köln tätige Jurist Dr. Hans Willy Bernartz (1912-1989) war z. B. Mitbegründer
des 1971 gegründeten Deutschen Schifffahrtsmuseums in Bremerhaven, dem nationalen
Schifffahrtsmuseum der Bundesrepublik Deutschland. Seine umfangreiche Privatsammlung
, die Schiffsmodelle, Grafiken und Gemälde umfasste, bildete neben mehreren Schiffen
den Grundstock des Museums.

Bereits 1932 hatte Knecht die Stadtverwaltung um Unterstützung ersucht, eine „Reichskolonialtagung
" nach Freiburg zu holen. Oberbürgermeister Bender, gerade noch im Amt, erklärte
darauf 1933: Die Stadtverwaltung würde es sich zu hoher Ehre anrechnen und wäre zu
grösstmöglicher Mitarbeit bereit.54 Sein Nachfolger Kerber setzte die Unterstützung nahtlos
fort. Nach Überwindung konkurrierender Städte fand dann vom 13. bis 16. Juni 1935 unter Leitung
Knechts die Reichskolonialtagung des Reichskolonialbundes (nicht identisch mit dem
1936 eingerichteten, gänzlich gleichgeschalteten NS-Reichskolonialbund) in Freiburg statt.

48 Schreiben des Oberbürgermeisters Bender an Knecht vom 10.9.1926, StadtAF, C4/VIII/31/6.

49 Protokoll des Oberbürgermeisters Bender vom 22.10.1928, ebd.

so Mitteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft, Nr. 10/1931, S. 80, Nr. 1/1932, S. 7 und Nr. 7/1932, S. 55.

51 Knecht (wie Anm. 45).

52 StadtAF, C4/I/1/3.

53 Freiburger Zeitung, 20.11.1933. 2. Blatt, S. 7, sowie Freiburger Tagespost und Der Alemanne vom selben Tage.

54 Schreiben des Oberbürgermeisters Bender vom 3.1.1933, StadtAF, C4/VIII/31/6.

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