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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0161
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Sein Vater Bernhard Mäder war Friseurmeister und hatte sein Geschäft im eigenen Haus.
Erich hatte eine jüngere Schwester und war Kaufmann. In der NS-Zeit betätigte er sich
als Jungbannführer bei der Hitler-Jugend in Freiburg.

Wegen „homosexuellen Verbrechens" wurde Erich Mäder am 16. Mai 1940 vom Landgericht
Freiburg lediglich zu einer geringen Gefängnisstrafe von 10 Monaten abzüglich
5 Monaten Untersuchungshaft verurteilt. Da die Prozessakte in der Zwischenzeit vernichtet
wurde, fehlen genauere Informationen. Zum Verhängnis wurde Erich Mäder vermutlich
, dass er Parteimitglied war und in der Hitler-Jugend arbeitete. Die Nationalsozialisten
verfolgten besonders hartnäckig jede „widernatürliche Verfehlung", die sich in ihren
eigenen Reihen abspielte. Und die Nazis hatten eine panische Angst davor, dass ein Mann
viele Jugendliche zur Homosexualität „verführen" könnte. Bei jenem geringen Urteil
1940 kann seine Straftat nicht schwerwiegend gewesen sein, trotzdem wurde Mäder nach
Verbüßung seiner Strafe nicht entlassen, sondern am 13. Februar 1941 in das KZ Dachau
eingeliefert (Häftlingsnummer „23830") und von dort aus am 8. April 1941 in das Männerlager
des KZ Ravensbrück transportiert. Die meisten der „Rosa-Winkel-Häftlinge" des
KZ Ravensbrück waren ehemalige SS- und SA-Angehörige, Parteigenossen und Führer
aus der Hitler-Jugend. Dort wurde er keine 6 Wochen später, am 17. Mai 1941, 36-jährig
ermordet. Zwischen seiner Verurteilung und seinem Tod vergingen lediglich ein Jahr und
ein Tag. An Erich Mäder erinnert in der Freiburger Jahnstraße ein „Stolperstein".26

Julius M.

Julius M. wurde 1909 in einem Dorf im Markgräflerland geboren, wo sein Vater einen
kleinen landwirtschaftlichen Betrieb führte. Julius litt an hochgradigem, angeborenem
Schwachsinn. In seiner Intelligenz stand er auf der Stufe eines vielleicht siebenjährigen
Kindes. Er besuchte die Volksschule, die er aber verließ, weil er dem Unterricht nicht folgen
konnte. Er konnte weder an einem Gespräch teilnehmen noch mit den Zahlen 1 bis
10 etwas anfangen. Das staatliche Gesundheitsamt Lörrach beantragte beim Erbgesund-
heitsgericht Freiburg seine Unfruchtbarmachung wegen angeborenen Schwachsinns, die
1935 auch durchgeführt wurde. Nach der Sterilisierung musste er zur Überprüfung der
Unfruchtbarkeit eine Samenprobe abgeben. Dabei lernte er die Onanie kennen, die er
fortan mit anderen jungen Menschen im Ort ausübte. Am 15. Dezember 1938 verurteilte
ihn das Landgericht Freiburg wegen Verstoßes gegen den § 175 StGB zur Unterbringung
in einer Heil- und Pflegeanstalt. Er kam zuerst nach Emmendingen. Der Antrag seines Vaters
auf Haftentlassung, da er den Sohn als Helfer in der Landwirtschaft brauche, wurde
mit der Begründung abgelehnt, Julius stelle eine große Gefahr für die Jugend dar. Auch
die Entlassung aus der Heil- und Pflegeanstalt Hoerdt im Elsass, wohin Julius 1942 überführt
worden war, konnte sein Vater nicht erwirken. Sowohl der Vater als auch die Leiter
beider Anstalten bescheinigten Julius allerdings, unter Anleitung ein fleißiger Arbeiter zu
sein. Auf Anordnung des Generalstaatsanwalts in Karlsruhe holte ihn am 21. März 1944
der Sicherheitsdienst ab und brachte ihn zur Arbeitsleistung in das KZ Natzweiler. Keine
sechs Monate später wurde er am 6. November 1944 in das KZ Dachau transportiert. Dort
erhielt er die Häftlingsnummer „103613" und wurde unter „Polizeiliche Sicherungsverwahrung
" (= Berufsverbrecher) geführt. Laut Eintrag in dem vom Revierschreiber geführten
Totenbuch starb Julius bereits an Silvester 1944 im Stammlager Dachau auf Block
15, Stube 3. Die Todesmeldung gibt weder Uhrzeit noch Todesursache an. Dagegen ist der

26 Archiv der Gedenkstätte Dachau; StAF, E 259/1, Nachlassakte für Emma Mäder; ebd., Bestand F 176/19,
Nr. 9502, Register für Hauptverfahren 1935-1948, Abt. 4; Archiv der Gedenkstätte Ravensbrück; Den Opfern ihre
Namen zurückgeben: Stolpersteine in Freiburg, hg. von Marlis Meckel, Freiburg 2006, S. 150.

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