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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2009/0171
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Karl Siegfried Baders Anwaltstätigkeit in der NS-Diktatur

Von

Angela Borgstedt

In der so facettenreichen Berufsbiografie Baders hat seine Tätigkeit als Rechtsanwalt einen
eher sekundären Stellenwert. Es ist jedenfalls nicht der Anwalt, mit dem Juristen, Landeshistoriker
und eine interessierte Öffentlichkeit seinen Namen assoziierten und noch immer assoziieren
. Karl Siegfried Bader, das war für viele Nachkriegsdeutsche der gestrenge Generalstaatsanwalt
im französisch besetzten Südbaden, der, wie selbst das Wochenmagazin „Der
Spiegel" anerkennend feststellte,1 die Hauptverantwortlichen des beschönigend „Euthanasie"
genannten Behindertenmordes in Baden noch dann mit der Härte des Gesetzes konfrontierte,
als andernorts längst die „Gnade der späten Verurteilung" (Christian Meier) grassierte. Bader,
das war der Chefankläger in einem der spektakulärsten Strafprozesse nach 1945 gegen einen
der beiden Mörder des Weimarer Reichsfinanzministers Matthias Erzberger. Neben dem großen
Nürnberger Prozess, so Baders Wahrnehmung, hat kein anderes Gerichtsverfahren unserer
Nachkriegszeit mehr Aufsehen erregt und ... ein stärkeres Echo gefunden als das im Sommer
1946 eingeleitete Strafverfahren,2 das bekanntlich mit einem Skandal endete: Dem Freispruch
des Täters, der Urteilskassation durch die Besatzungsmacht, dem Rücktritt des quasi Justizministers
Paul Zürcher aus Differenz nicht etwa in der Sache, aber in der Form - des für den
Wiederaufbau des Rechtsstaats für schädlich erachteten Eingriffs in die Justiz. Baders Plädoyer
in jenem ersten, in Offenburg verhandelten Verfahren hielt die Nachkriegspublizistik für so bedeutsam
, dass es Dolf Sternberger im vollem Wortlaut in seine Monatsschrift „Die Wandlung"
aufnahm.

Bader, das war der publizistisch selbst immens produktive Herausgeber der monatlich erscheinenden
„Deutschen Rechtszeitschrift", der späteren „Juristenzeitung". Zwei Jahrzehnte
lang, 1953 bis 1974 gehörte er zudem dem Herausgebergremium der renommierten „Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte" an. Die in der Festschrift zum 60. Geburtstag3 enthaltene
Bibliografie führt über 800 Aufsätze und Monografien Baders auf, wobei die rechtshistorischen
und Publikationen zum Strafrecht und zur Strafrechtspraxis den einen, die Studien
zur südwestdeutschen und schweizerischen Landesgeschichte den zweiten Schwerpunkt darstellen
. Bader, das war vor allem und seit 1951 ausschließlich der akademische Lehrer ganzer
Juristengenerationen, beginnend in Freiburg, sodann an der neu gegründeten Universität
Mainz, schließlich jahrzehntelang als Ordinarius in Zürich. In einem Nebenamt war Bader
schließlich Archivar und Historiker des Fürstlich Fürstenbergischen Archivs in Donaueschingen
.

1 Vgl. Der Spiegel, 18. Mai 1950, S. 8.

2 Karl Siegfried Bader: Der Fall Tillessen in europäischer Beleuchtung, in: Neues Europa 11 (1947), S. 12-16,
hier S. 12. Vgl. Karl Siegfried Bader: Plädoyer des Generalstaatsanwalts in Freiburg im Prozess gegen Heinrich
Tillessen, gehalten am 27. November 1946, in: Die Wandlung 2 (1947), S. 69-93.

3 Rechtsgeschichte, Rechts spräche, Rechtsarchäologie, rechtliche Volkskunde. Festschrift für Karl Siegfried Bader
, hg. von Ferdinand Elsener und Wilhelm H. Ruoff, Zürich/Köln 1965.

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