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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2011/0053
vollständige Aufarbeitung erfahren. Dies hat seinen Grund offensichtlich darin, dass sich die
gesamte ältere Literatur auf die Editionen Schreibers beschränkte und die darüber hinaus vorhandenen
Archivalien weitgehend unbeachtet ließ. Diesbezüglich nachzubessern, ist der Zweck
dieses Beitrags. Dabei bleibt zunächst zu berücksichtigen, dass der Sachverhalt selbst hauptsächlich
in Freiburger Dokumenten und daher einseitig überliefert ist und dass sich ein objektives
Bild nur insoweit gewinnen lässt, als dieses von Ebringer Seite bestätigt oder dem zumindest
nicht widersprochen wurde. Die Freiburger Protokolle und Aktenvermerke tragen deutlich
die Handschrift des Stadtschreibers Ulrich Zasius (1461-1535), der sich, erst kürzlich angestellt
, mit regem Eifer für die Sache der Stadt einsetzte.

Der Tatbestand

Im 1494 neu angelegten „Untreubuch" ist der Vorfall folgendermaßen vermerkt (Abb. 2):
Ebringer mütwill: die von Ebringen haben unnser handwercksgseilen und burgers sön, die uff
sontag nach Assumptionis Mariae anno XCVuff ir kilchwi zu inen zugen, mütwilliklich und on
ursach uberloffen, geslagen, geworfen, geschossen, zwen hert verwundt und ein ze tod gesla-
gen, wie dan das im geschichtbüch witer gschriben statt}

Was hat sich konkret zugetragen? Kirchweihen waren regionale Volksfeste, denen vor allem
junge Besucher, oft auch in Gruppen zuströmten. So zog am besagten 16. August 1495 eine
ansehnliche Freiburger Schar „junger Gesellen", darunter wohl die meisten „Schuhmacherknechte
", unter einem gemeinsamen Fähnlein nach Ebringen, wo man sich zunächst wie in den
Vorjahren in einem angewiesenen Garten einfand. Sodann wurde gezert, getanzet, kurtzwil
getriben,9 und, was in den Quellen nicht eigens erwähnt, aber zumal im Weinort Ebringen
selbstverständlich ist, kräftig dem Trunk zugesprochen. Als man sich zur Abendzeit zum
Aufbruch rüstete und jeder wieder seine Waffen an sich nahm, passierte ein Missgeschick. Ein
Kannengießergeselle wollte nach seiner Büchse greifen und stieß dabei eine Immenbank um.
Offensichtlich entstand durch die ausschwärmenden Bienen eine verworrene Situation, infolge
deren die Burschen auf eine benachbarte Scheune zueilten, in der sich eine bewaffnete Ebringer
Jungmannschaft versammelt hatte. Hier kam es - gewollt oder ungewollt - zu einem Handgemenge
, das in groben Tätlichkeiten eskalierte. Es half nichts, dass der Ebringer Vogt sogleich
zur Stelle war und schreiend Friede gebot und dass ein ebenfalls anwesender Freiburger Alt-
Zunftmeister Schadenersatz zusicherte, zuletzt mussten die Freiburger mit schweren Verlusten
und mit zerrissenem Fähnlein abziehen. Der aus Edelstetten (heute Ortsteil von Neuburg,
Landkreis Günzburg) in der vorderösterreichischen Markgrafschaft Burgau stammende Schustergeselle
Claus Güntzel war durch einen Hellebardenstoß in den Rücken ums Leben gekommen
. Unter den Verletzten auf Freiburger Seite befanden sich ferner zwei Schwerverwundete.

Um eine Ausweitung des Konflikts zu vermeiden, sandte Ebringen noch am gleichen Abend
zwei Boten nach Freiburg, die aber nichts ausrichten konnten. Die Bevölkerung war empört und
zu einem sofortigen Vergeltungszug bereit. Man hielt sie jedoch zurück und stellte am nächsten
Morgen im Rat Überlegungen zu weiteren Maßnahmen an. Die Besonnenen rieten von einem
hitzigen Vorgehen ab und wollten bis Wochenmitte zuwarten und dann vernünftiglich davon
reden. Die Mehrheit stimmte aber für einen sofortigen Auszug, bei dem man lediglich einen

Stadtarchiv Freiburg (StadtAF), B5 IIIc Nr. 10, fol. 4r. Die näheren Ausführungen im „Geschichtbuch" (StadtAF,
Bl Nr. 2), auf die hier verwiesen wird, sind abgedruckt im Urkundenbuch Freiburg (wie Anm. 1), S. 602-604. Vgl.
mit weiterführenden Hinweisen die Edition: „Geschichtbuch" der Stadt Freiburg im Breisgau. Eine Sammlung
exemplarischer Einzelfälle zur städtischen Rechts- und Verwaltungspraxis im Spätmittelalter. Unter Mitwirkung
von Michael Aumüller bearbeitet von Hans Schadek (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg
im Breisgau 40), Freiburg 2012 (in Vorbereitung)
9 Urkundenbuch Freiburg (wie Anm. 1), S. 602 und 613.

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