Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 37
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0039
Personelle Verflechtungen im Rahmen des Patronatsrechts

Durch die Patronatsherrschaft fiel der Universität das Besetzungsrecht für den Pfarrvikar des
Münsters zu, was zu einer deutlichen Verflechtung von Lehraufgaben und öffentlicher Tätigkeit
einiger Professoren führte: Geistliche aus der Reihe des Lehrkörpers der Universität, in der
Regel Theologieprofessoren, wurden in das Amt des Münsterpfarrers eingesetzt, welches sehr
einträglich und begehrt war. Ebenso hatte die Universität das Präsentationsrecht für einige
Kaplaneien im Münster.34 Auch die von der Stadt eingesetzten Prediger waren oftmals Professoren
an der Universität. Dies führte zwangsläufig nicht nur zu einer Überschneidung des
Personals zwischen Universität und Münster, sondern auch zu einer doppelten Bindung der
Personen an beide Rechtsbezirke, da sie nun zugleich zur Geistlichkeit des Münsters gehörten.
Dieses Problem stellte sich überwiegend für Theologieprofessoren und die eingesetzten
Pfarrvikare, die in den Besitz eines Kanonikats gelangten. Bei den übrigen Universitätsangehörigen
übte im Regelfall der Rektor die Gerichtsbarkeit aus.35 Auch wegen der unklaren
Trennlinie zwischen Universitätsmitgliedern und städtischen Bürgern brachen jahrelang immer
wieder heftige Auseinandersetzungen mit der Stadt aus, da de jure die von der Bürgergemeinde
exemten Universitätsangehörigen von zahlreichen finanziellen Privilegien und Steuerbefreiungen
profitierten, de facto aber in ihren Lebensbedingungen voll in die Bürgerschaft
integriert waren.36 Dieses Problem betrifft auch das Amt des eingesetzten Pfarrvikars, dessen
Tätigkeit als öffentlicher Stadtpfarrer ihn nahe an den Bürgerstatus heranführte. Offensichtlich
hat bereits der erste eingesetzte Pfarrvikar Kilian Wolf 1465 dem Landesherrn, Bürgermeister
und Stadtrat als „Stadtpfarrer" einen Treueschwur geleistet, wodurch er zum Bürger der Stadt
wurde und damit nicht mehr unter die Steuerbefreiung gefallen sein kann.37
In der Reihe bedeutender Persönlichkeiten38 ist der eben bereits genannte erste Vikar Kilian
Wolf hervorzuheben. Er war zuvor schon der erste Dekan der Artistenfakultät geworden und
übernahm 1467 die Pfarrstelle.39 Die Nachfolge ab 1474 trat der weithin bekannt gewordene
Johannes Kerer an. Seine Amtseinsetzung kam auf ausdrücklichen Wunsch Kaiser Friedrichs III.
zustande, obwohl bereits der Theologieprofessor Johann Mösch zum Pfarrvikar bestimmt worden
war. Mösch verzichtete daraufhin auf seine Stelle. Durch die Wahl zum Weihbischof von
Augsburg im Jahre 1493 hatte Kerer eine bedeutende Stellung erreicht und hielt durch seine
Stiftung des Collegium Sapientiae, einer Studienstiftung für zwölf Studenten, die Verbindung

Hermann Mayer: Zur Geschichte der Freiburger Fronleichnamsprozession, in: Freiburger Diözesanarchiv 39
(1911), S. 338-362, hier S. 340.

Siehe Stiftungsbrief vom 21.9.1457, in: Gerber (wie Anm. 1), Dok. Ah, S. 33f. Die Handhabung für die gerichtliche
Zuständigkeit der bischöflichen Behörde bei Personen, die in beiden Institutionen tätig waren, könnte in
einer exakten Trennung der situativen Funktions- oder Tätigkeitsausübung gelegen haben. Vernachlässigt wird
dabei, dass Universitätsmitglieder nach der Schwere ihres Vergehens anschließend ohnehin dem Bischof von
Konstanz überstellt wurden. Für nähere Details siehe Bettina Bub ach: Richten, Strafen und Vertragen.
Rechtspflege der Universität Freiburg im 16. Jahrhundert (Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen 47),
Berlin 2005.

Vor allem war dies bei „beweibten" Professoren der Fall, die eine bürgerliche Frau geheiratet hatten und einen
eigenen Hausstand im Stadtgebiet besaßen, ohne das Bürgerrecht zu besitzen. Ott (wie Anm. 5), S. 12ff. Siehe
auch Herzig (wie Anm. 16), S. 5ff.
Allgeier (wie Anm. 23), S. 11.

Das weite und vielschichtige Feld der personellen Verstrickungen in seinen ganzen Dimensionen zu verfolgen,
würde den Rahmen hier weit sprengen. Der Beitrag beschränkt sich daher auf die herausgehobene Nennung
besonders markanter Persönlichkeiten. Eine Liste aller Pfarrvikare und Prediger ist im Findbuch des Bestandes A 42
im Universitätsarchiv Freiburg (UAF) einzusehen.

Heinrich Schreiber: Geschichte der Albert-Ludwigs-Universität zu Freiburg im Breisgau, Bd. 1: Von der
Stiftung der Universität bis zur Reformation, Freiburg 1857, S. 52.

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