Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 43
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den Mitentscheidungsbefugnis seitens des Rates lassen sich auch die ausfuhrlichen Verhandlungen
und das Streben um Einvernehmen mit dem Stadtrat beim Bau der Universitätskapelle
erklären. Darüber hinaus ist das hohe Gewicht der Präsenz mit ihrem dahinterstehenden
Stifterkreis innerhalb der Stadt zu bedenken.72 Die Konflikte mit der Präsenz um die
Einkünfte aus den Pfründen wurden erst beigelegt, als im Zuge einer Neuordnung im Jahre
1505 der von der Universität eingesetzte Münsterpfarrer in die Präsenz aufgenommen wurde
und deren Vorsitz übernommen hatte.73 Seitdem nennt sich der Pfarrvikar auch „Rektor der
Präsenz".

Die wirtschaftliche Ausstattung der Münsterpfarrei war für viele Jahre sehr schlecht,
sodass die Finanzen der Universität lange auf niedrigstem Stand blieben.74 Die Pfarrei finanzierte
sich über Stolgebühren, Oblationen und den großen und kleinen Zehnten, insbesondere
den Weinzehnten.75 Mit der langsam greifenden Finanzierung über die Kirchenpfründen
brachte die Gesamtdotierung jährlich etwa 2000 Gulden, darunter 700 bis 1200 Gulden als
Ertrag ihrer Pfarreien, den Rest aus Zinsen ihrer Kapitalien, ein. Dem stand ein Ausgabenvolumen
von 1650 bis 1750 Gulden gegenüber. Damit kann die Dotierung als ausreichende
und solide Basis angesehen werden.76

Im Verhältnis zum Bischof von Konstanz taucht im Betrachtungszeitraum vor allem ein
Aspekt immer wieder auf: die finanzielle Belastung durch die primi fructus11. Auch die
Lösung, die Universitätspfarreien vor der bischöflichen Jurisdiktion für exemt zu erklären
und daher nicht die „ersten Früchte" entrichten zu müssen, wurde vom Bischof rundweg
abgelehnt.78 Als Ausweg „behalf man sich so, daß man einen investierten Vikar auch nach seinem
Abgang offiziell als Pfarrer fortführte und die Nachfolger nur als Kommissäre mit oder
ohne Kommission thätig sein ließ"79. Am 22. Dezember 1487 beschloss der Senat der
Universität einstimmig, sich von der Kurie ein conservatorium zu beschaffen. Die Konservatoren
sollten als richterliche Schutzvögte für die Verteidigung der Besitzungen der
Universität und für eine wirksame Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
Verhältnisse sorgen.80 Die Offiziale von Konstanz, Straßburg und Basel waren als Konservatoren
vorgesehen. Durch diese Maßnahme bündelten sich conservatorium, iudicium und
Ordinarius loci in der Person des Konstanzer Bischofs. Joachim Köhler nimmt an, dass die
Universität diesen Schritt ging, um sich nachdrücklicher selbst als corpus ecclesiasticum,
also als kirchliche Institution, darzustellen und so der Gerichtsbarkeit der Stadt zu entgehen.81

Allgeier (wie Anm. 23), S. 12.

3 Karl-Heinz Braun: Zur Geschichte der Theologischen Fakultät von 1460-1620, in: Mertens/Smolinsky (wie
Anm. 3), S. 92-120, hier S. 97; Allgeier (wie Anm. 23), S. 12.

4 Finke (wie Anm. 26), S. 10.

5 Stutz (wie Anm. 9), S. 25. Stolgebühren sind Gebühren und Vergütungen für kirchliche Handlungen und Dienste,
wie Taufe, Hochzeit, Beerdigung. Oblationen hingegen sind freiwillige Gaben der Gemeindemitglieder an die
Kirche.

6 Pfister (wie Anm. 68), S. 19; Ott (wie Anm. 5), S. 11.

7 Die primi fructus sind die Abgaben der ersten Jahreseinnahme, die bei der Neubesetzung einer inkorporierten
Pfarrei an den Bischof zu zahlen sind. Die Höhe der Abgabe aus dem Einkommen der Freiburger Pfarrei lag bei
100 Gulden, nachdem 1465 der Betrag von ursprünglich 120 Gulden ermäßigt wurde, Bauer (wie Anm. 14), S.
33. Bei Heinrich Schreiber findet sich zudem die Angabe, dass jährlich 400 Gulden als außerordentliche Ausgaben
an den Bischof gezahlt wurden, Schreiber (wie Anm. 57), S. 51.

8 Köhler (wie Anm. 5), S. 180.

9 Stutz (wie Anm. 9), S. 24.

0 Horst Ruth: Das Personen- und Ämtergefüge der Universität Freiburg (1520-1620), Freiburg 2001, S. 61;
Köhler (wie Anm. 5), S. 203.

1 Köhler (wie Anm. 5), S. 189 und 202.

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