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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 63
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Ziel und Zweck der Vereinigung ist es, dem gemeinen christlichen Nutzen als gesellschaftsge-
staltendem Prinzip wieder zum Durchbruch zu verhelfen. Verwiesen wird auf beiliegende
Artikel. - Es dürften die Artikel gewesen sein, die bereits im Anschreiben (dort „Artikelbrief')
erwähnt worden waren.36

Die Artikel, auf die zur näheren und notwendigen Erläuterung des Gesagten ausdrücklich
verwiesen wird, sind in den vorliegenden Texten nicht überliefert; und es ist wahrscheinlich,
dass sie dem Schreiben versehentlich oder absichtlich nicht beigelegt worden waren. Um welche
„Artikel" es sich handelte, können wir folglich nur auf Umwegen erschließen. Vom Textzusammenhang
her sind zwei Deutungen möglich:37

- Die Artikel könnten eine Auflistung der grosse[n] beschwärden [...] wider gott vnd alle
gerechtigkait gewesen sein, welche deutlich machen, dass der Eigennutz der Herren an die
Stelle des gemeinen christlichen Nutzens getreten ist.38

Sie könnten aber auch und umfassender die leitenden Prinzipien, wegweisenden Grundsätze
und Ziele der Vereinigung zum Inhalt gehabt haben, mit denen sich diese als „gebührlich"
und dienlich dem gemeinen christlichen Nutzen ausweist.

Im Blick auf die gedankliche Ausrichtung des sogenannten „Artikelbriefs" war für Gottfried
Seebaß allein die zweite Möglichkeit „der Sachlage angemessen und von daher wahrscheinlich
". Denn dieser forderte zum Anschluss an die „Christliche Vereinigung" auf; und folglich
musste man dem Empfänger „auf jeden Fall erklären [...], worauf er sich damit einlassen sollte
", d.h. was es mit der „Christlichen Vereinigung" auf sich hatte.39

Dass die zweite Deutung die wahrscheinlichere ist, wird auch und vor allem aus zwei Briefen
deutlich, die der Schwarzwälder Haufe nur wenige Tage nach dem 8. Mai versandte.

Der sogenannte „Artikelbrief' besteht, wie bereits ausgeführt, aus vier Argumentationsteilen,
die noch einmal aufgelistet seien:

1. Dem armen gemainen man in Stetten vnnd vff dem lannd sind große Beschwerden wider
gott vnd alle gerechtigkait auferlegt worden, die er nicht länger tragen noch dulden mag.

2. Das Mittel, sich aus dieser Lage zu befreien, ist die brüderliche ermanung vnnd verainigung
in allen gepürlichen Sachen, den gemainen cristenlichen nutz betreffende, in disen byligen-
den artikeln begriffen.

3. An die Stadt Villingen ergeht vnser früntlich pitt, ansinnen vnnd brüderliche ersuchung, der
cristenliche[n] verainigung vnd bruderschaft beizutreten, damit gemainer cristenlicher nutz
vnnd brüderliche lieb widerumb vffgericht, erpuwen vnnd gemert werde.

4. Sollte die Stadt sich einem Beitritt verweigern, verhängt die Vereinigung über sie den weltlichen
Bann.

Zwei Schreiben der Schwarzwälder an Freiburg lesen sich wie eine Kurzfassung des
Artikelbriefs, und dies sowohl im gedanklichen Aufbau wie auch in der Wortwahl.
Schreiben vom 14. Mai 1525 an die „Gemeinde" in Freiburg:40

S. o. S. 60.

Vgl. Seebab (wie Anm. 14), S. 48: „Dabei ist nun allerdings der Bezug dieses wie üblich an das Ende des Satzes
gestellten Hinweises durchaus nicht eindeutig." Zu älteren Deutungen s. ebd., S. 39-42 und 47f. Eine Gleichsetzung
dieser „Artikel" mit den Erläuterungen zum „weltlichen Bann" im sogenannten „Artikelbrief' ist jedoch
„ganz ausgeschlossen", ebd., S. 48. Dazu auch o. S. 62 Anm. 34.

So sah schon Heinrich Schreiber 1839 in den beigefugten Artikeln „die bekannten zwölf Artikel"; Heinrich
Schreiber: Der Breisgau im Bauernkriege vom Jahre 1525, in: Taschenbuch für Geschichte und Alterthum in
Süddeutschland, Freiburg 1839, S. 233-308, hier S. 236f S. auch Seebab (wie Anm. 14), S. 49f.
Seebab (wie Anm. 14), S. 47-54, Zitat S. 48
Schreiber (wie Anm. 17), Nr. 229, S. lOOf.

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