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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
131.2012
Seite: 64
(PDF, 43 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland2012/0066
1. Die arme Gemeind in Städten und auf dem Land [ist] überlait [...] mit dem Gewalt und
mit unziemlichen Uebernahmen, daß wir keinswegs mehr beston werden.

2. Der Haufe will,

- daß das Gottswort durch das heilig Evangely dem gemeinen Mann verkündt und gepredigt
werd [...],

- und was das ausweist, auch als das göttlich Recht zugibt durch das heilig Evangely,
das wollen wir unsern Herren Geistlichen und weltlich Oberkeit keinwegs abschlahen,
[aber] auch nicht mehr.

3. An die „Gemeinde" zu Freiburg ergeht unser freundlich Begehr und Ansuchen, daß
Ihr Euch zu uns verbinden in unser Bruderschaft, brüderliche Liebe zu machen, mit
einem ewigen Frieden nach dem Wort Gotts des Allmächtigen und auch das heilig
Evangelium ausweist, und das göttlich Recht zu handhaben.

Schreiben vom 15. Mai 1525 an Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Freiburg:41

1. Der Stadt Freiburg sei es sicher bekannt, wie daß die und wir all auf dem Land gar überlait
sind [...] mit mancherlei Beschwerden, das Gott leid ist.

2. Der Haufe begehrt von allen Umsassen [Umwohnenden], sie seien in Schlössen, in Städten
oder auf dem Land,

- ein einigen Frieden zu machen

- und das göttlich Wort zu fördern,

- und was das ausweisen ist durch das heilig Evangeli, ein jeder seiner Oberkeit zu thun
schuldig, am selbigen kein Abbruch geschah [...].

3. Der Haufe verlangt von Freiburg auf Stund ein geschriftlich Antwurt, wie die Stadt sich
gegenüber dem Haufen verhalten werde.

Der sogenannte „Artikelbrief' rechtfertigt die „Christliche Vereinigung" auf doppelte Weise:
durch einen Blick auf die Lage des Gemeinen Mannes und durch den Hinweis darauf, dass die
Vereinigung nur für gepürliche[...] Sachen, den gemainen cristenlichen nutz betreffende, eintritt
. Er benennt die „gebührlichen Sachen" jedoch nicht im Einzelnen, sondern verweist auf
byligende[...] artikel[...]. Die beiden Briefe des Schwarzwälder Haufens vom 14. und 15. Mai
folgen unübersehbar dem Gedankengang des sogenannten „Artikelbriefs"42 mit dem einen
Unterschied: Statt im zweiten Schritt nur von „gebührlichen Sachen" zu sprechen und auf beigefügte
erläuternde Artikel zu verweisen (wie im sogenannten „Artikelbrief'), nennen sie jeweils
drei handlungsbestimmende Leitgedanken der Vereinigung:

- die Predigt des Evangeliums,

das Göttliche Recht des Evangeliums als Richtschnur für das, was der Gemeine Mann seinen
Herren und Obrigkeiten schuldig ist,

- Frieden.

Bedenkt man, dass die beiden in Frage stehenden Briefe des Schwarzwälder Haufens in enger
gedanklicher Anlehnung an den sogenannten „Artikelbrief' verfasst worden sind, dann drängt
sich eine zweiteilige Schlussfolgerung auf. Die in beiden Briefen angeführten Leitziele der
„Christlichen Vereinigung" stehen konkret-inhaltlich - nicht erschöpfend zwar, nur in Auswahl43

41 Ebd., Nr. 233, S. 103-105.

42 Nur vom weltlichen Bann ist in den Schreiben des Schwarzwälder Haufens nach dem 8. Mai nicht mehr die Rede.
Offensichtlich hatte er dieses Instrument, widerstrebende Gemeinden oder Personen zum Eintritt in die „Christliche
Vereinigung" zu bewegen, aufgegeben. Jetzt zwang er sie, wenn nötig, mit Waffengewalt zum Anschluss.

43 Wir künden unser gut Fürnehmen nicht alle zuschreiben, so im Brief vom 15. Mai, Schreiber (wie Anm. 17), S.
104.

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