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Behörden

Rektor:

Prof. Dr. phil. Dragendorf f.
Sprechstunden: Mittwoch und Samstag von 11—12 Uhr im Rektorzimmer (Nr. 35).

Dekane:

Theologische Fakultät: Professor Dr. Hilling. — Sprechstunden: Montag, Mittwoch
, Freitag um 6 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 93).

Rechts- und staatswissenschaftliche Fakultät: Geh. Hofrat Professor Dr. M e r k e 1.—
Sprechstunden: Montag und Freitag von 12—1 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 47).

Medizinische Fakultät: Professor Dr. v. Möllendorff. — Sprechstunden: Montag
und Donnerstag um 9 Uhr in der Anatomie, Albertstr. 17.

Philosophische Fakultät: Professor Dr. Jantzen. — Sprechstunden: Dienstag und
Freitag von 12—1 Uhr im Fakultätszimmer (Nr. 55).

Naturwissenschaftlich - mathematische Fakultät: Professor Dr. Staudinger. —
Sprechstunden: Dienstag und Freitag von 11—12 Uhr im chemischen Laboratorium
, Albertstr. 21 (Zimmer 31).

Senatoren:

Prorektor Geh. Reg.-Rat Professor Uhlenhuth und die Professoren S t r a u -
b i n g e r, Geh. Hofrat Merkel, Pankow, Casp.ar, Hassinger (gewählt
von den Fakultäten), Geh. Hofrat D e e c k e, Frhr. Marschall v. Bieberstein
, Böker und Ebbinghaus (gewählt vom Plenum).

Bemerkungen

Immatrikulationstermine: 31. Oktober, 8. und 15. November, jeweils nachmittags
5 Uhr in der Aula.

Die Anmeldung zur Immatrikulation hat spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen
Immatrikulationstermin vormittags persönlich im Universitätssekretariat
(Zimmer Nr. 38) zu geschehen, wobei vorzulegen ist: Reifezeugnis, Exmatrikeln von
seither besuchten Universitäten, bei unterbrochenem Studium polizeiliches Führungszeugnis
für die betreffende Zeit. — Der Anmeldung zur Immatrikulation geht die
Zahlung der Immatrikulationstaxe im Zimmer 43 voraus.

Hinsichtlich der wissenschaftlichen Vorbildung wird von Reichsangehörigen
der Besitz des Reifezeugnisses eines deutschen Gymnasiums, eines deutschen
Realgymnasiums, einer deutschen Oberrealschule oder einer anderen deutschen
zur Vollreife führenden neunstufigen höheren Lehranstalt verlangt. Bezüglich der
ausländischen Reifezeugnisse bestehen besondere Bestimmungen.

Ausländer werden an der Universität in jederzeit widerruflicher Weise zum
Studium zugelassen, soweit es die Verhältnisse der Universität gestatten und Deutschen
im Heimatstaat des ausländischen Studierenden Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Dem Zulassungsgesuch, das an den Senat der Universität zu richten ist, ist beizufügen
:

1. ein deutsches Reifezeugnis oder ein Zeugnis, das eine ausreichende, einer deutschen
neunstufigen höheren Lehranstalt entsprechende Vorbildung nachweist (im
Original oder beglaubigter Abschrift, erforderlichenfalls nebst beglaubigter deut-


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