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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1949_ss/0023
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STUDIUM GENERALE

Propädeutische Rune für das 1, und 2, Semester

Letitr: Prof. Dr. Max Midier

A. Richtlinien und Bestimmungen

I. Alle Studenden, die während ihres ersten und zweiten Semesters an der Universität
Freiburg immatrikuliert sind, sind während dieser beiden Semester zur Teilnahmt
an propädeutischen Kursen verpflichtet« Diese dienen einer Einführung in das
Studium unter besonderer Berücksichtigung seines universitären Gehaltet.

II. Die propädeutischen Kurse umfassen:

a) Pflichtvorlesungen

b) empfohlene Vorlesungen

c) empfohlene Übungen oder Praktik*

Die Pflichtvorlesungen und die empfohlenen Vorlesungen werden für jedes Seme*
ster neu festgesetzt. Als empfohlene Übungen gelten ein für allemale alle Übungen,
die ab Anfänger-Übungen, Einführungsübungen oder Proseminare oder als Praktika
für Anfänger gekennzeichnet sind. Das Verzeichnis der Pflichtvorlesungen und
empfohlenen Vorlesungen folgt anschließend unter B. Ab Pflichtvorlesungen für
du Sommerseme«er 1949 h« der Senat 4 je *wei«ündige Vorlesungen den
Gebieten der Psychologie, der Geschichte, der Wirtschaftswissenschaft und der
deutschen Literatur bestimmt. Von diesen 4 Pflichtvorlesungen müssen mindestem
zwei nach freier Wahl belegt und gehört werden.

III. Die Teilnehmer an den propädeutischen Kursen werden bei der Rüdmeldung

an der Universität Freiburg zu ihrem dritten Studiensemester nur angenommen«
wenn sie am Ende ihres zweiten Semesters den Nachweis erbracht haben» daß
sie in wenigstens zwei hierfür bestimmten Vorlesungen oder Übungen mit h#»
friedigendem Erfolg studiert haben, wovon eine Vorlesung oder Übung zum
eigenen Studienfach gehören mui

IV. Dieser verlangte Nachweis wird dadurch erbracht, daß dem Leiter der propädeutischen
Kurse spätestens 14 Tage vor dem Ende des zweiten Studiensemelters
folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Ein Übungsadheüi, der den Vermerk trag!

meidung zum dritten Studiensemester an der Universität Fretburg zu b#»
werten."

2. Entweder

a) ein weiterer Übungsschein (wie unter 1) (»der

b) ein Prüfungszeugnis über eine der Vorlesungen, die für die
propädeutischen Kurse ausdrücklich entweder als . Pflicht vor-
lesuftgen* oder als »empfohlene Vorlesungen* bestimmt sind*

V. Der Letter der propädeutischen Kurse gibt dann denjenigen Studierenden, deret)
Rückmeldung zum dritten Studiensemester unbedenklich angenommen werden

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