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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/vvuf_1963_ss/0166
Mitteilungen für Studierende und Gasthörer

Zulassung zum Studium

a) Inländer:

Die Einschreibung als ordentlicher Studierender (Immatrikulation) ist nur auf Grund
eines besonderen Zulassungsbescheides möglich. Im Hinblick auf die beschränkte
Zahl der verfügbaren Arbeitsplätze wird der Anmeldeschluß zum Sommer Semester
für die Studienfächer Pharmazie auf 15. Jan., Physik, Chemie, Geologie, Medizin
(bis zum Vorphysikum) und Zahnmedizin auf 15. März; zum Wintersemester auf
15. Juni bzw. 15. Sept. festgesetzt. Der Meldeschluß für Medizin (nach bestandenem
Vorphysikum) und für die übrigen Studienzweige ist der 15. Mai bzw.
15. Nov. Der Anmeldevordruck ist jederzeit beim Studentensekretariat erhältlich.
Den Medizinstudicrenden (nach bestandenem Vorphysikum) wird wegen der
Praktikabeschränkungen empfohlen, diesbezügliche Anfragen unmittelbar an die
betreffenden Institute oder Kliniken zu richten, weil für diesen Personenkreis mit
der Zulassung keine Platzgarantie gegeben werden kann.

Voraussetzung für die Zulassung zum Studium als ordentlicher Studierender ist der
Besitz des Reifezeugnisses einer deutschen, zur Vollreife führenden höheren Lehranstalt
oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Das Reifezeugnis der Wirtschaftsoberschulen
berechtigt hier nur zum Studium der Wirtschaftswissenschaften.
Für Absolventen der Bad.-Wiirtt. Wirtschaftsoberschulen gelten Sonderbestimmungen
; desgl. für Studienbewerber, die ein anderes Reifezeugnis wie oben angegeben
besitzen oder die ein Reifezeugnis aus der Sowjetzone erworben haben. Nähere
Auskunft hierüber erteilt das Studentensekretariat.

b) Ausländer:

Die Zulassungsgesuche von Ausländern sind innerhalb der auch für Inländer geltenden
Bewerbungsfrist einzureichen. Antragsformulare und Informationsmaterial
sind beim Akademischen Auslandsamt, Kollegiengebäude I, Zimmer 9, erhältlich.

Der Meldeschluß für ausländische Studierende der Medizin ist der l.März bzw.
1. September.

Außer dem ausgefüllten Vordruck sind einzureichen:

1. Zeugnis über die Hochschulreife (Maturitätszeugnis, Baccalaureat, Diplome usw.
im Originalwortlaut — Fotokopie —), das im Heimatland des Gesuchstellers
zum Hochschulstudium berechtigt und als Ausweis einer genügenden Vorbildung
für den Besuch einer deutschen Hochschule vom Kultusministerium des betreffenden
Landes oder einem deutschen Konsulat (Gesandtschaft) amtlich bestätigt
sein muß und, soweit das Zeugnis nicht in Englisch, Französisch, Spanisch oder
Italienisch ausgestellt ist, zusätzlich eine von einem deutschen beeidigten Dolmetscher
gefertigte oder von einer deutschen amtlichen Stelle beglaubigte deutsche
Übersetzung;

2. ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf;

3. falls der Bewerber bereits an einer ausländischen Universität studiert bzw. dort
Prüfungen abgelegt hat, sind Nachweise hierüber in beglaubigter Abschrift beizufügen
;

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