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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zgb1903/0259
Hachberger Hofordnungen
des XVI. Jahrhunderts.

Von Melchior Tliaiimi.

Die alte Feste Hachberg, jetzt Hochburg genannt, eine
Perle des Breisgaus in der Feudalzeit, kam im Jahre 1418 in den
Besitz der älteren badischen Linie. Ob der idyllischen Lage ward
sie zeitweise Residenz der Markgrafen und den Bedürfnissen ge-
mäfi zu einem stattlichen, sicheren Schlosse umgebaut. Nachdem
Karl I. (1453—1473) mit kleinen Erweiterungen den Anfang
gemacht hatte, um seinem Sohne Christoph (1473—1527)
einen schönen Aufenthaltsort zu schaffen, führte Karl II.
(1553—1577) einen neuen Teil als Anbau auf und errichtete
starke Bollwerke. Er war bei seinen Untertanen sehr beliebt.
Freiwillig zahlten sie 15 Kreuzer von je 100 Gulden Besitz 15
Jahre lang. „Diese Beihülfe der Untertanen" verwandte er allein
auf Hachberg. Sein Sohn und Nachfolger Jakob III. (1577 bzw.
1584—1590) lebte mit Vorliebe auf der Burg oder im nahegelegenen
Emmendingen. Wenn nun die Markgrafen längere Zeit
oder ständig auf Hachberg verweilten, herrschte ein reges Leben
und Treiben auf dem berühmten Fürstensitz. Zahlreiche Kriegsknechte
versahen unter dem Kommando des Schlosshauptmanns
den Wachtdienst, viele Dienstleute höheren und niedrigeren Ranges
verrichteten unter der Oberaufsicht des Burgvogts ihr Tagewerk.
Nach alter Sitte war ihre Tätigkeit durch „HofOrdnungen" geregelt
. Solche Vorschriften sind aus der Regierungszeit Christophs
, Karls II. und Jakobs III. aus den Jahren 1502, 1555,
15G0, 1570, 1588 im General-Landesarchiv zu Karlsruhe aufbewahrt
, unter dem Titel Ordnung und Staat der Offizierer zu
Hachberg oder Ordnung des Hußhaltes zu Hachberg. Es werden

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