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34 P. Albert

Burgheimer (samt dem Talgang), Triberger und Bräun-
linger Viertel,

4. das Waldshuter, Laufenburger, Säckinger und Rheinfelder
Viertel je 375 Mann.

Die 375 Mann aus dem die Herrschaft Burgheim enthaltenden
Viertel wurden nach altem Herkommen so geteilt,

dass

Kenzingen........... 87 Mann

Endingen und Waldkirch je .... 52 „
Triberg und Burgheim und der Talgang
je.......... 57 „

Bräunlingen.......... 18 „

und Neuenburg......... 52 „

zu stellen hatte *. Der Pfandbesitzer selbst hatte statt der
sonst üblichen Lehndienste „etlich pferd von wegen habender
pfandschaft in fürfallenden notturften [zu] schicken und [zu
unter-] halten", was meistens, wie beispielsweise 1561, auf
ein gerüstetes Pferd mit Geld zu dessen Unterhalt sich beschränkte
2. Das Verteidigungswesen in der Herrschaft Burgheim
war also, wie man sieht, in seiner Art hinlänglich geregelt
und damit auch die Bewehrung der Burg in der ersten
Gefahr gesichert. Zur Wehrtüchtigkeit dieser Mannschaft trug
ein seit dem 15. Jahrhundert „zu Burckhaim und im talgang,
Ober- und Underrottweyl, Jechtingen, Oberbergen und Vogts-
perg" bestehende „gemaine gesellschaft der büxenschützen"
bei, die von alters her „zu Burckhaim gemeinlich zu der Scheiben
geschossen" [haben] in einem von der Stadt gestellten und
unterhaltenen Schützenhaus mit Schießrain. Um diese Gesellschaft
, deren Einfluss auf die waffenfähige Mannschaft und
unmittelbaren Nutzen bei kleineren feindlichen Uberfällen
nicht zu unterschätzen war, zu heben, ließ sie Lazarus von
Schwendi 1578 neu aufrichten und ihr eine Schützenordnung3

1 Fahnenberg. Archiv. Aktenband VIII (Statutenbuch), 81 f.

2 Das. Aktenband VII, 33; 41; 43.
8 Das. Aktenband IV. 2, 111—121.


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